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Flughafen Düsseldorf Mit sieben Haftbefehlen gesuchter Mann bei Einreise geschnappt

Düsseldorf · Er kam mit einem Flieger aus Istanbul und wollte am Düsseldorfer Flughafen nach Deutschland einreisen - doch weit kam der 28-Jährige nicht. Gegen ihn lagen gleich sieben Haftbefehle vor.

 Reisende warten am Flughafen Düsseldorf auf ihre Abfertigung.

Reisende warten am Flughafen Düsseldorf auf ihre Abfertigung.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Einen Fahndungserfolg verzeichnete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am Freitag. Während der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul kontrollierten die Beamten einen 28-jährigen Mann, gegen den insgesamt sieben Haftbefehle vorlagen.

Sechs Haftbefehle, ausgestellt in den Jahren 2020 und 2021, stammten von der Staatsanwaltschaft Bochum wegen gefährlicher Körperverletzung, Betruges, mehrfachen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfachen Bedrohungen. Ein Anfang 2021 vom Amtsgericht München erlassener Untersuchungshaftbefehl lautete auf den Straftatvorwurf des gewerbsmäßigen Betruges. Allein wegen der ersten sechs Haftbefehle hat der Verurteilte eine Gesamtfreiheitsstrafe von über drei Jahren zu verbüßen. Das Verfahren zum Straftatvorwurf des gewerbsmäßigen Betruges steht noch bevor.

Der Mann mit unbekanntem Wohnort wurden durch die Bundespolizei im Laufe des Tages an die zuständigen Justizbehörden überstellt.

Bereits am Donnerstag kontrollierten die Beamten am Flughafen einen Reisenden, der beabsichtigte, nach Hurghada in Ägypten zu fliegen. Hierbei stellte sich heraus, dass der 34-Jährige bereits seit August 2020 von der Staatsanwaltschaft Wuppertal gesucht wurde.

Laut Haftbefehl hat der in Mettmann lebende Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Restfreiheitsstrafe von 64 Tagen zu verbüßen. Die Bundespolizisten brachten ihn ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt.

Ebenfalls auf der Ausreise eines Fluges nach Hurghada befand sich am Morgen des gleichen Tages ein 64-Jähriger, nach dem gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte im August 2021 einen Haftbefehl wegen falscher Verdächtigung gegen den Mann erlassen.

Die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen konnte der in Rommelskirchen wohnhafte Verurteilte jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss trat der Mann seinen Flug nach Ägypten an.

(csr)
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