Urteil nach Ebay-Versteigerung Weiße Flotte muss „MS Stadt Düsseldorf“ herausgeben

Düsseldorf · Der Kauf des Schiffs „MS Stadt Düsseldorf“ über das Internetauktionshaus Ebay ist rechtmäßig abgelaufen und damit wirksam. Das entschied das Landgericht Düsseldorf am Dienstag. Die Weiße Flotte als Verkäufer hatte sich geweigert, das Schiff herauszugeben.

MS Stadt Düsseldorf der Weißen Flotte - die Geschichte
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Das ist die Geschichte der MS Stadt Düsseldorf

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Foto: dpa/Roberto Pfeil

Alle Ausflüchte waren vergebens: Die Weiße Flotte muss das Fahrgastschiff „MS Stadt Düsseldorf“ an die Käufer aus Köln herausgeben. Das entschied die 8. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts erwartungsgemäß am Dienstag. Die Flotten-Chefs hatten zuvor vergeblich versucht, den aus ihrer Sicht viel zu schlechten Kaufabschluss über die Onlineplattform Ebay doch noch zu kippen. Doch statt einen höheren Preis zu erzielen, wird die Aktion für die Weiße Flotte immer teurer: Neben den Gerichtskosten müssen die Verkäufer dem Kölner Kläger jetzt auch noch 2000 Euro für dessen Prozessaufwand zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zuvor hatte sich das Unternehmen geweigert, das Schiff nach dem Ende der Auktion im August 2020 herauszugeben. Zur Begründung hieß es etwa, dass die Auktion nicht ordnungsgemäß abgelaufen sei. So ging es unter anderem um eine Sicherheitsfunktion des Internetauktionshauses, die bei Geboten von über 50.000 Euro zu einer Verifizierung auffordert – deshalb hätten potenzielle Bieter ihre Gebote nicht rechtzeitig abgeben können. Zudem habe die Frau des Geschäftsführers bei dem Angebot schlicht „vergessen“, eine Hypothek von immerhin 1,4 Millionen Euro zu erwähnen, die auf dem Schiff lastete.

Die Kläger – vier Gastwirte aus Köln – sahen das anders und versuchten seit dem vergangenen Herbst, das Schiff auf dem Klageweg zu bekommen. Und was die Flotten-Chefs für wirksame Argumente hielten, um den Handel noch zum Platzen zu bringen, ließ Richterin Larissa Schildgen in keinem Punkt gelten. Demnach kam der Kaufvertrag für die „MS Stadt Düsseldorf“ laut Urteil vollkommen rechtmäßig zustande – und das Schiff muss an die Käufer herausgegeben werden. Ein Kaufvertrag für ein Binnenschiff könne, so die Argumentation, ohne Einhaltung von Formvorschriften geschlossen werden. Auch den Einwand, das Schiff habe wegen der Hypothek nicht versteigert werden dürfen, wies die Kammer zurück.

Als letztes Hintertürchen bleibt der Weißen Flotte jetzt nur noch, die Entscheidung des Landgerichts anzufechten und vor das Oberlandesgericht zu ziehen. Schon bei einer Verhandlung Ende März hatte die Anwältin des Unternehmens dies anklingen lassen. Sollte sich die Niederlagen-Serie der Weißen Flotte allerdings auch beim OLG fortsetzen, dann hätte die Flotte zusätzlich noch die dortigen Gerichtskosten zu tragen – und obendrein sämtliche Auslagen, die den Kölner Höchstbietenden bis dahin entstanden sind (Az 8 O 321/20).

 Die „MS Stadt Düsseldorf“ auf dem Rhein (Archivbild).

Die „MS Stadt Düsseldorf“ auf dem Rhein (Archivbild).

Foto: Endermann, Andreas (end)

Das 1970 gebaute Schiff war erst vor wenigen Jahren für rund 100.000 Euro generalüberholt worden. Die „MS Stadt Düsseldorf“ kann 250 Personen befördern, das Unterdeck bietet eine große Tanzfläche und eine Bar. Das Schifffahrtsunternehmen der Familie Küffner hatte seine Flotte von vier Schiffen Kostenpflichtiger Inhalt nach coronabedingten Umsatzeinbrüchen ausdünnen wollen. Die Familie rechnete bei der Versteigerung mit einem Verkaufserlös von rund 400.000 Euro.

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