Das Oberlandesgericht in Düsseldorf ist vor allem bekannt für die Herausgabe der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt sowie für die Kartellrechtspruchkammern. Bei Justiz-Verfahren im Familienrecht oder bei Kindschaftssachen ist das Oberlandesgericht Düsseldorf als zweite Instanz zwischen dem Amtsgericht und dem Bundesgerichtshof gestellt. Im Straf- und Zivilrecht hingegen ist das OLG in NRW ein Gericht zweiter Instanz zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof. Präsidentin ist seit 2002 Anne-José Paulsen. Das OLG fasst die Landesgerichte Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal zusammen.
Das OLG ist das jüngste der drei Oberlandesgerichte in NRW. Insgesamt hat der Gerichtsbezirk in Düsseldorf eine Größe von rund 5000 km². In ihm leben über 4,6 Millionen Menschen. Das an der Cecilienallee 3 unter Denkmalschutz stehende Oberlandesgericht Düsseldorf selbst wurde 1910 erbaut. Wie auch das ebenso neobarocke Hauptgebäude der Bezirksregierung Düsseldorf steht das Hauptgebäude des Oberlandesgerichts direkt am Rhein und ist nur durch den grünen Rheinpark Golzheim vom Wasser entfernt. Im Palais nebenan, das ursprünglich als Wohnsitz der Gerichtspräsidenten des OLG in NRW gedacht war, befindet sich heute eine Bank. Auch wenn das Gebäude den Zweiten Weltkrieg gut überstanden hat, sind immer wieder Restaurierungen nötig. Besonders die eindrucksvollen Wandgemälde im Inneren des Gebäudes sind pflegeintensiv.
Benötigt ein Prozess hohe Sicherheitsvorkehrungen, wird auf den Hochgerichtssaal ausgewichen, der sich rund fünf Kilometer vom Hauptgebäude des Oberlandesgericht Düsseldorf befindet. In dem 560 m2 großen Gerichtssaal ist bei einem Prozess Platz für 15 Angeklagte, 60 Verteidiger, 30 Sicherheitsbeamte und 145 Zuschauer. Ein kleinerer Saal ist für Entscheidungen mit weniger Personen vorgesehen. Dieser ist auch für Entscheidungen anderer Gerichte gedacht. In diesem Saal des Gerichts kann der Richter zudem auf Videotechnik für sein Urteil zurückgreifen.
Als eine der bekannteren Verhandlungen im OLG Düsseldorf zählt das Mannesmann-Verfahren. Auch der Rechtsstreit eines der längsten Fusionskontrollverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde im OLG Düsseldorf im Oktober 2006 beendet. Fünf Jahre zuvor, im Jahr 2001, hatte das Unternehmen Sanacorp Pharmahandel versucht, den Konkurrenten Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) zu übernehmen. Das Bundeskartellamt schaltete sich ein und verhinderte die Übernahme, sodass es zum Rechtsstreit kam.
Die Urteile der Justiz, an denen öffentliches Interesse besteht, können in der Rechtssprechungsdatenbank NRWE online eingesehen werden. Wenn Privatpersonen ein Urteil der Richter einsehen möchten, ist dies für sie kostenfrei.