Zoll am Flughafen Düsseldorf Terminkalender entpuppt sich als Geldversteck

Düsseldorf · Geld statt Termine: In einem ausgehöhlten Taschenkalender hat der Zoll am Düsseldorfer Flughafen bei einer Reisenden 9500 Euro gefunden. Weil dann noch weiteres Geld auftauchte, hat die Frau die erlaubte Grenze überschritten.

 Der Taschenkalender mit ausgehöhlten Innenseiten und einem 500 Euro Schein.

Der Taschenkalender mit ausgehöhlten Innenseiten und einem 500 Euro Schein.

Foto: dpa/Hauptzollamt Düsseldorf

Nicht nur zur Terminplanung, auch zum Verstecken von Bargeld nutzte eine Reisende ihren alten Kalender. Die 65-jährige Frau aus Bielefeld reiste aus Moskau zurück nach Deutschland, wo sie nach ihrer Landung von den Zöllnern kontrolliert wurde.

Auf die Frage, wie viel sie insgesamt an Barmittel dabeihabe, gab sie an, dass sie Barmittel in der "erlaubten Höhe" dabeihabe. Die Beamten fragten nun explizit nach Barmitteln im Wert von über 10.000 Euro. Dies verneinte die Reisende ausdrücklich.

Bei der Kontrolle des Reisegepäcks fanden die Zöllner schließlich einen Taschenkalender, verschlossen mit einem Gummiband. Da es ungewöhnlich erschien, dass die Reisende einen sechs Jahre alten Kalender mit sich führte, öffneten die Zöllner ihn und entdeckten, dass er weit mehr als nur alte Termine enthielt.

Insgesamt fanden die Zöllner in dem Kalender 9500 Euro.

Insgesamt fanden die Zöllner in dem Kalender 9500 Euro.

Foto: dpa/Hauptzollamt Düsseldorf

Der Kalender wurde derart präpariert, dass der Innenteil entnommen wurde und so ein Hohlraum entstand, in dem Bargeld versteckt werden konnte. Insgesamt fanden die Beamten im Kalender 9500 Euro, aufgeteilt in 100 und 500 Euro Noten.

Bei der weiteren Kontrolle entdeckten sie zudem einen russischen Reisepass, der weitere 1250 Euro Bargeld enthielt. Da hiermit die anmeldefreie Grenze von 10.000 Euro überschritten war und die Reisende ausdrücklich angegeben hatte, nicht mehr als die erlaubte Höhe mitzuführen, leiteten die Zöllner ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der Nichtanmeldung von Barmitteln bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gegen sie ein.

Die Frau sagte anschließend, das Geld bereits bei der Ausreise aus Deutschland nach Russland mit sich geführt zu haben, um dort Medikamente zu erwerben. Doch die Zöllner stellten weder Arzneimittel, noch eine Barmittelanmeldung für die Ausreise fest.

Hintergrund Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss bei der Ein- oder Ausreise schriftlich beim Zoll angemeldet werden. Hierbei fallen keinerlei Gebühren an. Diese Maßnahme dient zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

(csr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort