Kommunalwahl Dormagen Vier Wahlbezirke müssen neu geschnitten werden

Dormagen · In Neuss besteht Handlungsbedarf, in Grevenbroich müssen die Politiker ran und auch in Dormagen gibt es eine Sondersitzung: Die Mitglieder des Wahlausschusses müssen am 29. Januar über einen neuen Zuschnitt der Wahlbezirke entscheiden, der unmittelbar für die Kommunalwahl am 13. September gültig sein wird.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster zum Thema Wahlbezirke, die er am 20. Dezember bekannt gegeben hat. Diese müssen künftig zugeschnitten sein, dass sie möglichst gleich groß sind, das heißt, mit einer ähnlich großen Einwohnerzahl. Das Gericht hat im Dezember die Toleranzgrenze von 25 Prozent Abweichung nach oben und unten auf 15 Prozent gesenkt. Mit der Folge, dass es in vier der 22 Kommunalwahlbezirke Probleme und Handlungsbedarf gibt. Es geht um Horrem III (Wahlbezirk 8), Gohr (15), Stürzelberg I/St. Peter (20) und Stürzelberg II (21) und um zum Teil sehr geringe Abweichungen. So fehlen im Wahlbezirk Stürzelberg II lediglich 18 Menschen, um die 15-Prozent-Schwelle einzuhalten. In Horrem III sind es immerhin 218, in Gohr 164 und in Stürzelberg/St. Peter 210.

Nach Angaben des Ersten Beigeordneten sind die Veränderungen zum Teil marginal, gleichwohl bedeutsam. So wird die Knechtstedener Straße vom Wahlbezirk sieben in den Bezirk acht verschoben, um so ähnlich große Bezirke zu erreichen. Weil Gohr/Broich zu klein ist, werden einige kleinere Straßen aus dem westlichen Bereich von Ückerath dem Stimmbezirk 15 zugeschlagen. Gleichwohl wird es dort in Ückerath ein eigenes Wahllokal geben. Ferner sind beide Stürzelberger Wahlbezirke zu klein, auch dort wird es zu Verschiebungen von Straßen aus umliegenden Ortsteilen kommen.

Diese Änderungen haben für die Dormagener Parteien Auswirkungen insofern, dass sie ihre offiziellen Aufstellungsversammlungen für die Kommunalwahl wiederholen oder angesetzte Termine verschieben müssen.

(schum)
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