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Bauen in Dormagen-Nievenheim Bad: Mit flexiblem Plan Investor finden

Nievenheim · Geschosswohnungen, Reihenhäuser, Kita – vieles ist möglich auf dem Areal des ehemaligen Hallenbads in Nievenheim. Mit flexiblem Bebauungsplan will die Stadt jetzt Investoren finden.

Seit mehr als einem halben Jahr ist die Fläche an der Straße Am Schwimmbad eben, das ehemalige Hallenbad längst abgerissen. Wie es dort aber weitergeht, ist derzeit noch unklar. Einen Investor gibt es noch nicht, aus diesem Grund passt die Stadt den Bebauungsplan an und will durch die notwendigen Festsetzungen eine größtmögliche Flexibilität bieten. Vorstellungen über das, was auf diesem rund ein Hektar großen Plangebiet passieren könnte, gibt es natürlich im Rathaus: Die Ideen reichen von einer Wohnbebauung über eine sechsgruppige Kindertagesstätte bis hin zu Kombinationen.

Ganz ohne etwas konkreteren Plan bzw. eine Vorstellung ist die Stadt nicht. Sie hat durch die Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mit Sitz in Aachen eine Machbarkeitsstudie für das offiziell als „Westlich am Latourshof“ bezeichnete Gebiet in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen in fünf so genannten „Testentwürfen“ vor. Die Experten sehen dort „überwiegend eine Wohnnutzung, gegebenenfalls in Kombination mit einer Kindertagesstätte. „Da der Bebauungsplan als Angebotsplan aufgestellt wird, soll die Lage der gesamten Bebauung, insbesondere einer möglichen sechszügigen Kita, flexibel sein“, heißt es.

In allen Testentwürfen ist eine Kita vorhanden. Sie ist in diesem Gebiet dringend notwendig, weil „nebenan“ mit Nievenheim IV das aktuell größte Baugebiet in der Stadt entwickelt wird. Für die vielen Familien soll eine neue Kita eine ortsnahe Versorgung darstellen. Die Entwürfe sehen den Standort einer Kita an verschiedenen Stellen auf dem Grundstück – von der Bismarckstraße, über die Straße „Am Schwimmbad“ bis zum rückwärtigen Grundstücksbereich. Darüber hinaus sieht die Stadt eine „Vielzahl von weiteren Bebauungsalternativen denkbar und möglich“.

 Alternativ zur angestrebten Wohnbau- und Kita-Nutzung, die in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig ist, wären auf dem Grundstück, auf dem etwa 8200 Quadratmeter überbaubar wäre, auch weitere alternative Nutzungsformen planungsrechtlich möglich. Beispielsweise durch Läden, die der Versorgung des umliegenden Gebietes dienen würden, durch sonstige nicht störende Gewerbebetrieben oder nicht störende Handwerksbetriebe.

Die vorliegenden Fachgutachten (Verkehr, Hydrogeologie-, Artenschutz, Archäologie) kommen zu dem Ergebnis, dass weder städtebauliche noch ökologische Belange den Planungszielen entgegenstehen. Dies trifft auch auf das Verkehrsgutachten zu, in dem die verkehrlichen Auswirkungen des geplanten Baugebietes auf die künftige Verkehrssituation im Stadtteil bewertet worden sind.

Bei Realisierung der diskutierten Ortsumgehung im Süden von Nievenheim würden die Wartezeiten in den untergeordneten Straßen „Am Schwimmbad/Marie-Schlei-Straße deutlich zunehmen. Zur Verkehrssicherheit wäre es dann erforderlich, dort eine Ampelanlage zu installieren und Abbiegespuren für Linksabbieger in der Bismarckstraße sowie in der Marie-Schlei-Straße anzulegen.

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