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Urteil zum Hambacher Forst Stadt Kerpen soll doch in Berufung gehen

Kerpen · Auf Anweisung des NRW-Bauministeriums soll die Stadt Kerpen im Rechtsstreit um die Räumung des Hambacher Forsts nun doch Berufung beantragen. Der Fall soll also doch vor das Oberverwaltungsgericht kommen. Das Gericht hat allerdings Zweifel, ob die Landesregierung in dieser Sache überhaupt weisungsbefugt ist.

Die neuen Baumhäuser im Hambacher Forst
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Die neuen Baumhäuser im Hambacher Forst

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Foto: RPO/Claudia Hauser

Im Rechtsstreit um die Räumung des Hambacher Forsts vor drei Jahren soll die Stadt Kerpen nun doch Berufung beantragen. Das nordrhein-westfälische Bauministerium habe eine Anweisung dazu erteilt, sagte am Donnerstag ein Sprecher der Stadt.

Im September 2018 hatte die Polizei den von Klimaschutzaktivisten besetzten Wald geräumt. Der Hambacher Forst liegt am Rande eines Braunkohle-Tagebaus und sollte damals gerodet werden. Die CDU-geführte NRW-Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren angewiesen, die von Braunkohlegegnern errichteten Baumhäuser zu räumen. Begründet wurde dies mit Brandschutz. Im September dieses Jahres stellte aber das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Brandschutz-Begründung damals nur vorgeschoben gewesen sei. Die Räumung sei damit rechtswidrig gewesen.

Die Stadt Kerpen wollte diese Entscheidung zunächst anfechten und beantragte die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster. Am Dienstagabend votierte der Kerpener Stadtrat jedoch mit knapper Mehrheit dafür, darauf zu verzichten, also keine Berufung zu beantragen.

Doch jetzt sieht die Lage wieder anders aus: „Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Aufsichtsbehörde ist vom Ministerium aufgefordert worden, der Kolpingstadt Kerpen die Weisung zu erteilen, dass die Kolpingstadt Kerpen den Antrag auf Berufung nicht zurücknimmt – entgegen dem Ratsbeschluss, den wir diese Woche Dienstag hatten“, sagte ein Sprecher der Stadt Kerpen. Der Fall solle also doch vor das Oberverwaltungsgericht kommen.

Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zog allerdings am Donnerstag in Zweifel, ob die Landesregierung überhaupt berechtigt ist, der Stadt Kerpen in dieser Angelegenheit eine Weisung zu erteilen: „Das ist eine offene Rechtsfrage“, sagte Gudrun Dahme, Vorsitzende Richterin am OVG, unserer Redaktion.

 Ein Plakat mit der Aufschrift „Hambacher Forst bleibt!“ hängt im Wald am Teufelsbruch im Osten der Stadt an einem Baumhaus.

Ein Plakat mit der Aufschrift „Hambacher Forst bleibt!“ hängt im Wald am Teufelsbruch im Osten der Stadt an einem Baumhaus.

Foto: dpa/Arne Dedert

Bauministerin Ina Scharrenbach, aus deren Haus die Anweisung kommt, gehört der CDU an. Sie hatte wie der inzwischen zurückgetretene Ministerpräsident Armin Laschet (auch CDU) immer wieder bestritten, dass andere Gründe als der Brandschutz die entscheidende Rolle bei der Räumung gespielt haben.

(kib/bora/dpa)
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