Rechtswidrige Räumung Neuer Streit um Hambacher Forst

Düsseldorf · Das Land befiehlt Kerpen, in die nächsthöhere Rechtsinstanz zu gehen. Ob die Landesregierung dazu aber tatsächlich befugt ist, muss sich noch erweisen.

 Polizeieinsatz im Hambacher Forst im September 2018. Foto: Marcel Kusch/dpa

Polizeieinsatz im Hambacher Forst im September 2018. Foto: Marcel Kusch/dpa

Foto: dpa/Marcel Kusch

Der Rechtsstreit um den Hambacher Forst geht in eine neue Runde. Das CDU-geführte NRW-Bauministerium wies die Stadt Kerpen am Donnerstag an, ihren Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) nicht zurückzuziehen: „Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bestätigt, dass eine Weisung an den Bürgermeister der Stadt Kerpen erteilt wurde. Inhaltlich geht es um die rechtliche Bewertung des Einsatzes im Hambacher Forst.“ Ob eine solche Weisung rechtens ist, sei allerdings offen, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts unserer Redaktion. „Das ist eine spannende rechtliche Frage“, so die Vorsitzende Richterin Gudrun Dahme.

Zuvor hatte der Stadtrat von Kerpen mit einer knappen Mehrheit aus SPD, Grünen, Linken und UWG gegen den Willen von Bürgermeister Dieter Spürck sowie CDU, BBK und AfD durchgesetzt, dass die Stadt den Antrag auf Berufung beim OVG zurückzieht.

Im September 2018 hatte die Polizei den von Klimaschutzaktivisten besetzten Wald geräumt. Der Hambacher Forst liegt am Rande eines Braunkohle-Tagebaus und sollte damals gerodet werden. Die CDU-geführte NRW-Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren angewiesen, die von Braunkohlegegnern errichteten Baumhäuser zu räumen. Begründet wurde dies mit Brandschutz.

Im September dieses Jahres stellte aber das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Brandschutz-Begründung damals nur vorgeschoben gewesen sei. Die Räumung sei  rechtswidrig gewesen. „Letztlich ging es erkennbar darum, für die polizeilichen Aktionen eine Rechtsgrundlage zu finden“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Zudem sei die Weisung des Bauministeriums auch noch in sich widersprüchlich: Erst sei die Rede davon, die Baumhausbewohner müssten gegen Brandgefahr geschützt werden. Dann aber würden Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz zur Waldbesetzerszene erwähnt. Das heißt: Erst sollten die Baumhausbewohner geschützt werden. Dann aber sollte laut der Weisung die Gesellschaft vor den Baumhausbewohnern geschützt werden.

Die Stadt Kerpen beugte sich am Donnerstag fürs Erste der neuerlichen Weisung des Bauministeriums: „Das Ministerium für  Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat den Landrat des Rhein-Erft-Kreises aufgefordert, den Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen anzuweisen, den Berufungszulassungsantrag nicht zurückzuziehen.“ Dies habe der Landrat des Rhein-Erft-Kreises mit Schreiben vom 27. Oktober umgesetzt und den Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen angewiesen, das Verfahren weiter zu betreiben und keine verfahrensbeendende Maßnahmen zu ergreifen.

Eine „verfahrensbeendende Maßnahme“ könnte etwa darin bestehen, keine Begründung für den Antrag auf Berufung zu liefern. Bis zum 15. November läuft der Sprecherin des OVG zufolge die Frist. Ansonsten ist das Verfahren zu Ende.

Die Grünen-Politikerin Antje Grothus kritisierte das Vorgehen scharf: „Dass die Landesregierung den demokratischen Beschluss des Kerpener Stadtrats per Anweisung übertrumpfen will, ist ungeheuerlich“, teilte sie am Donnerstag mit. „Anstatt einzugestehen, dass die Räumung des Hambacher Waldes illegal war, heizt sie den Konflikt erneut an.“ (mit dpa)

(kib)
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