Berlin Fällt die Bundeskanzlerin aus, hat Sigmar Gabriel das Sagen

Der Sturz der Kanzlerin beim Skilanglauf lenkt das Interesse auf die Vertretungen an der Spitze des Staates. Die sind der Bedeutung der Ämter entsprechend klar geregelt. Dass die Kanzlerin einen Vertreter für die Wahrnehmung aller oder bestimmter Aufgaben bestimmt, steht sogar in der Verfassung. Es ist der Vizekanzler, seit Dezember SPD-Chef Sigmar Gabriel.

Untereinander gibt es auch viele wechselseitige Vertretungen im Kabinett. So vertritt Gabriel als Wirtschaftsminister auch Finanzminister Wolfgang Schäuble. Innen- und Justizminister vertreten sich gegenseitig so wie die Familien- und die Bildungsministerin bei Bedarf die andere ersetzt. Aber nur, wenn es um hochrangige Repräsentanz oder längere Verhinderung geht. Für einzelne Kabinettssitzungen oder andere Routinetermine werden die Minister in der Regel von ihren eigenen Staatssekretären vertreten.

Von besonderer Bedeutung ist die wechselweise Vertretung zwischen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und Außenminister Frank-Walter Steinmeier: Kann die CDU-Ministerin nicht über den Waffeneinsatz bei entführten Flugzeugen ("Renegade-Fall") entscheiden, wird als nächstes der SPD-Minister gefragt.

Vorsorge hat die Regierung auch dafür getroffen, dass sowohl ein Minister als auch sein Stellvertreter gleichzeitig ausfallen. Dann wird zunächst geschaut, an welcher Stelle der offiziellen Minister-Rangfolge-Liste der verhinderte Vertreter angesiedelt ist, und unter den nachfolgenden Ministern trifft es dann den mit dem höchsten Dienstalter — gerechnet vom Zeitpunkt der ersten Ernennung. Dadurch rücken Steinmeier und Gabriel, weit nach vorne, da sie erstmals 1999 und 2005 ins Kabinett berufen wurden und somit etliche langjährige CDU-Minister überrunden.

Glasklar ist die Vertretung auch bei den anderen Verfassungsorganen: Für Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) übernimmt nicht irgendein Vizepräsident, sondern eine Vizepräsidentin aus der zweitstärksten Fraktion, also Edelgard Bulmahn oder Ulla Schmidt. Für Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle macht es sein Vize Ferdinand Kirchhof. Beim Bundesratspräsidenten ist der erste Vertreter immer sein Vorgänger, der zweite immer sein Nachfolger, konkret wird Stephan Weil also zunächst von Winfried Kretschmann und dann von Volker Bouffier ersetzt. Die Vertretung des Bundespräsidenten liegt bei Bedarf beim Vorsitzenden des Bundesrates.

(may-)
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