Verfassungsbeschwerden gegen Paragraf 217 Gericht prüft Sterbehilfe-Verbot

Karlsruhe · Der Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs verbietet die Aktivitäten von Suizidbegleitern.

Bundesverfassungsgericht debattiert über das Verbot organisierter Sterbehilfe
Foto: dpa/Uli Deck

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die mündliche Verhandlung über das Verbot organisierter Sterbehilfe begonnen. Die Suizidhilfe sei ein „hoch emotionales Thema“, das mit existenziellen Grundfragen des menschlichen Daseins verknüpft sei, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Leben und Sterben rühre an den „Grundfesten ethischer, moralischer und religiöser Überzeugungen“. Voßkuhle betonte, dass es bei der Verhandlung nicht um eine moralische oder politische Beurteilung der Selbsttötung und ihrer Folgen für die Gesellschaft gehe, sondern um die Verfassungsmäßigkeit einer konkreten Strafrechtsnorm.

Im Dezember 2015 war ein gesetzliches Verbot der „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ in Kraft getreten. Nach dem neuen Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, „wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt“. Verstöße werden mit einer Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Haft geahndet.

Verhandelt werden nun sechs Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Paragraf 217 richten. Sterbehilfe-Vereine, Einzelpersonen und Ärzte haben in Karlsruhe Beschwerde eingelegt, weil sie dadurch im Grundgesetz zugesicherte Rechte wie die Berufsfreiheit oder das Persönlichkeitsrecht verletzt sehen (AZ: 2 BvR 2347/15 u.a.).

Die organisierte Sterbehilfe wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, sagte zum Verhandlungsstart: „Ich kann aus Patientensicht den Wunsch nach legaler Sterbehilfe nachvollziehen, wenn jemand unerträglich Schmerzen leidet und keinen anderen Ausweg sieht.“ Sie sei in der Sache jedoch zwiegespalten und mit ihrem Entscheidungsprozess noch nicht am Ende, so die frühere Herzchirurgin: „Als Arzt lassen Sie einfach niemanden sterben.“

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, sprach sich gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur KNA für eine bessere Begleitung von Schwerkranken aus. Es gelte, die palliativmedizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern.

(mit epd)

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