Urteil zum Wahlrecht Verfassungsgericht verteidigt Rechte der Behinderten

Meinung · Seit Jahren kämpfen Sozialverbände dafür, dass auch psychisch kranke und behinderte Menschen ihr Grundrecht wahrnehmen und damit an Wahlen teilnehmen können. Geschehen ist jahrelang nichts. Jetzt hat Karlsruhe ein gutes Urteil gefällt und bringt die Verwaltung auf Trab.

Kommentar: Verfassungsgericht verteidigt Rechte der Behinderten
Foto: dpa/Uli Deck

Das Problem ist nicht vom Himmel gefallen: Union und SPD hatten den behinderten und psychisch kranken Menschen schon im Koaltionsvertrag versprochen, das Wahlrecht so zu ändern, dass sich diese endlich am demokratischen Prozess beteiligen können. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hat auch oft genug und frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass die rund 81.000 Menschen mit einem gerichtlich bestellten Betreuer nicht von den Europawahlen ausgeschlossen werden dürfen. Das Datum der Wahl liegt lang genug fest, dass die Regierung längst hätte handeln können und müssen.

Doch – wie leider so oft – musste erst einmal das Bundesverfassungsgericht die Regierung mit der Nase darauf stoßen, was sie zu tun hat. Das war im Februar. Erst danach kam Bewegung in die Sache. Das ist wirklich armselig. Damit nicht genug: Die Regierung beschloss auch noch, die Umsetzung des Vorhabens ausgerechnet erst wenige Wochen nach dem wichtigen Termin der Europawahl zu starten.

Es ist nicht nachzuvollziehen: Mit dem Brexit und der schwierigen Frage, ob die Briten an der EU-Wahl nun teilnehmen oder nicht, kann der Bundeswahlleiter umgehen – aber die Teilnahme von ein paar Zehntausend mit Handicap soll unmöglich sein? Die Ausflüchte, die in Karlsruhe vorgetragen wurden, warum die Europawahl den psychisch kranken und behinderten Menschen verwehrt bleiben soll, sind nicht überzeugend. So sehen das die Verfassungsrichter glücklicherweise auch und haben am Montag den Weg frei gemacht für eine Beteiligung der Betroffenen an der Europawahl Ende Mai.

Diese Menschen leben mit Einschränkungen und müssen viele Dinge für sich regeln lassen. Dennoch darf man sie nicht aus Bequemlichkeit zu Bürgern zweiter Klasse machen. Wer wählen möchte, muss dazu die Gelegenheit bekommen – auch wenn es Umstände macht. Schließlich ist es Behinderten und psychisch Kranken auch in vielen Bundesländern bereits möglich, das Grundrecht auf eine Teilnahme an der Wahl wahrzunehmen. Die praktische Umsetzung dort hätte auch auf Bundesebene längst als Vorbild dienen können.

Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung beschränkt sich zu oft auf wohlfeile Forderungen und Lippenbekenntnisse. Inklusion aber ist anstrengend, weil die kranken und behinderten Menschen eben nicht mit dem Überwinden ihrer Hürden allein gelassen werden. Vielmehr beteiligt sich die Gesellschaft, die Hürden beiseite zu räumen. Ja, das ist anstrengend, oft unbequem und braucht Kreativität. Wegschauen gilt nicht.

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