Schlappe mit Klage gegen Kanzlerin Jan Böhmermann wollte einfach zu viel

Meinung | Düsseldorf · Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Unterlassungsklage des ZDF-Satirikers gegen die Kanzlerin abgewiesen. Eine große Frage bleibt: Warum ging Böhmermann überhaupt diesen Schritt?

 Der Aktendeckel der Gerichtssache.

Der Aktendeckel der Gerichtssache.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Ja, Angela Merkel hatte gepatzt. Als der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Jan Böhmermann losging, ihn angriff und gegen ihn klagte, wäre es ihr Job gewesen, den Satiriker vor dem Staatschef zu verteidigen. Dass sie persönlich mit dem „Schmähgedicht“ nichts anfangen konnte, hätte sie Böhmermann direkt sagen können. Nach außen aber sich einreihen müssen in eine geschlossene schützende Front.

Rechtswidrig war Merkels Verhalten aber nicht. Weder hatte sie eine juristische Bewertung abgegeben noch eine Diskussion um die Grenzen der Kunstfreiheit angezettelt. Wenig später bezeichnete sie ihre Bewertung als Fehler und schloss eine Wiederholung aus. Warum ging Böhmermann trotzdem noch gerichtlich gegen sie vor? Er war doch schon der Sieger dieser historischen Staatsaffäre, die in der Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch mündete.

Böhmermann wollte mehr, und letztlich wohl zu viel. Vielleicht war er einfach zu enttäuscht von der Bundeskanzlerin und persönlich verletzt. Das hatte Merkel übrigens über sein „Schmähgedicht“ gesagt: „bewusst verletzend“. Vertretbar, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Berlin. Dem kann man sich anschließen.

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