Nordrhein-Westfalen Klassenfahrten: Pflicht auch für Muslime

Düsseldorf (RP). Muslimische Kinder sollen künftig an allen schulischen Veranstaltungen verbindlich teilnehmen – das fordert die CDU- Landtagsfraktion in einem neuen Positionspapier. Es könne nicht länger hingenommen werden, dass Eltern mit Migrationshintergrund ihren Kindern aus religiösen Gründen verwehrten, bei Klassenfahrten oder beim Schwimmunterricht dabei zu sein, sagte der integrationspolitische Sprecher der Union, Michael-Ezzo Solf.

Ergebnisse der Integrationsstudie 2009
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Düsseldorf (RP). Muslimische Kinder sollen künftig an allen schulischen Veranstaltungen verbindlich teilnehmen — das fordert die CDU- Landtagsfraktion in einem neuen Positionspapier. Es könne nicht länger hingenommen werden, dass Eltern mit Migrationshintergrund ihren Kindern aus religiösen Gründen verwehrten, bei Klassenfahrten oder beim Schwimmunterricht dabei zu sein, sagte der integrationspolitische Sprecher der Union, Michael-Ezzo Solf.

NRW-Schulministerin Barbara Sommer signalisierte Zustimmung. "Für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens gilt die Schulpflicht wie für alle anderen Schüler auch", sagte die CDU-Politikerin. Es sei "ein Zeichen falsch verstandener Toleranz", wenn die Teilnahme muslimischer Kinder an Schulveranstaltungen "in das Belieben von islamischen Verbänden" gestellt würde.

In NRW werden rund 300.000 muslimische Schüler unterrichtet. "Viele Schulen fühlen sich alleingelassen, wenn Eltern ihren Kindern die Teilnahme an Klassenfahrten verbieten", sagt der Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Thomas Kufen. Oft handele es sich um Eltern, die selbst nicht in Deutschland zur Schule gegangen seien. Bislang wird die Zahl der "Ausflugs- und Schwimmverweigerer" nicht zentral registriert.

Die SPD im Düsseldorfer Landtag kritisierte den CDU-Vorstoß als "Fassadenpolitik". Ein Zwang sei "rechtlich problematisch", sagt die Schul-Expertin Ute Schäfer. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1993 hatte eine Befreiung vom Schwimmunterricht in dem Ausnahmefall zugelassen, in dem es zu einem schwerwiegenden und nachvollziehbaren Gewissenskonflikt bei der betroffenen Schülerin kommt.

Die Grünen-Abgeordnete Sigrid Beer wies darauf hin, das Problem der Schulverweigerer bestehe auch bei christlich-fundamentalistischen Religionsgemeinschaften. In Paderborn hatten sieben baptistische Paare ihren Kindern aus religiösen Gründen den Besuch öffentlicher Schulen untersagt. Die strenggläubigen Familien stammen aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.

(RP)
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