Bundes-Corona-Gesetz SPD setzt sich offenbar mit Testpflicht für Firmen durch

Berlin · Kurz vor dem geplanten Beschluss für bundesweit einheitliche Corona-Regeln zeichnet sich eine erste Einigung ab. Die SPD hat sich offenbar mit ihrer Forderung nach einer Angebots-Pflicht für Tests in Firmen durchgesetzt. Kritik kommt postwendend aus der Wirtschaft.

 Ein Mann hält einen Corona-Schnelltest in der Hand (Symbolbild).

Ein Mann hält einen Corona-Schnelltest in der Hand (Symbolbild).

Foto: dpa/Fabian Strauch

Das verlautete am Montag aus Regierungskreisen. Laut einem Gesetzentwurf des Arbeitsressorts soll dann ein Test-Angebot pro Woche in den meisten Betrieben Pflicht sein, nachdem zuvor von zweien die Rede war. Das CDU-geführte Wirtschaftsministerium hatte hier Bedenken angemeldet. Zudem sollen laut SPD die bezahlten Kinderkrankentage - auch zur Betreuung von Kindern nach Kita-Schließungen - von 20 auf 30 Tage im Jahr erhöht werden. Regierungssprecher Steffen Seibert hatte sich zuvor bedeckt gehalten. "Die Abstimmungen für das ganze Paket 'Ergänzung des Infektionsschutzgesetz' laufen noch", sagte er. Länder und Fraktionen seien eng eingebunden, eine Entscheidung falle noch am Montag.

Das Bundeskabinett will die Regelungen am Dienstag beschließen, möglichst noch in dieser Woche sollen sie Bundestag und falls erforderlich Bundesrat passieren. Vergangene Bund-Länder-Beschlüsse wurden häufig unterschiedlich interpretiert und umgesetzt, was unter anderem bei Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Kritik stieß. Grundsätzlich gibt es nun zwar in Bund und Ländern überwiegend Zustimmung für bundeseinheitliche Regelungen, im Detail wird aber weiter gestritten.

Unter anderem ist laut dem Bundes-Entwurf vom Wochenende vorgesehen, dass ab einer Inzidenz von 100 im jeweiligen Landkreis eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens greift. Ausnahmen soll es aus dringenden medizinischen oder beruflichen Gründen geben. Öffnungen von Geschäften müssten dann wieder zurückgenommen werden. In den Schulen soll Präsenzunterricht aber mit regelmäßigen Tests bis zu einer Inzidenz von 200 möglich sein. Die Inzidenz misst sich an den Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner über eine Woche Hintergrund des Bundesvorstoßes ist, dass die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen deutlich stiegen und vor allem die wachsende Auslastung der Intensiv-Betten als besorgniserregend betrachtet wird.

In der Wirtschaft stieß die Einigung auf die Pflicht-Angebote für Tests auf Kritik. "Was die Bundesregierung jetzt plant, ist nicht weniger als eine weitere Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten in diesem Land", erklärte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. Da tröste es wenig, wenn in der nun eingeleiteten Testbürokratie nicht alle angedachten Maßnahmen, wie Dokumentation oder Einschränkung der Testvielfalt, umgesetzt würden.

Im Gesetzentwurf des Arbeitsministerium heißt es, dass mindestens ein Test pro Woche angeboten werden müsse. Für Beschäftigte, bei denen tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehe, sollten es zwei Test sein. Die Kosten der für Arbeitnehmer freiwilligen Tests sollen die Arbeitgeber tragen. Für die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken und für das Anbieten der Tests werden in dem Entwurf "bis zum 30. Juni 2021 bis zu 130 Euro je betroffenem Beschäftigten" angesetzt. Die SPD-Spitze aus Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans hatte zuvor die Einigung in der Koalition verkündet. Dazu gehöre auch, dass die Kinderkrankentage auf 30 pro Jahr ausgeweitet würden, sagten sie.

Tests und Kinderkrankentage waren zentrale Forderungen der SPD im Zusammenhang mit dem geplanten Bundes-Corona-Gesetz. Um dessen Kernregelungen wurde am Montagnachmittag noch gerungen. Da die Regierung für eine schnelle und wirksame Umsetzung auch große Teile der Opposition und die Länder mit einbinden will, sind die Verhandlungen kompliziert. Auch aus Ländern unter Führung von Union oder SPD, wie Sachsen und Niedersachsen, hatte es teils scharfe Kritik an den Plänen gegeben. Zudem haben FDP und Grünen für ein Ja bereits Bedingungen genannt. Beide lehnen etwa eine Ausgangssperre ab einer Inzidenz von 100 als unverhältnismäßig ab. "Es muss noch enorm nachgearbeitet werden", sagte Co-Parteichef Robert Habeck. Ob die Grünen am Ende zustimmten, hänge an den Änderungen, die noch einfließen würden. Die Grünen fordern ferner eine einheitliche Regelung, dass ab einer Inzidenz von 100 in einem Landkreis Klassen im Wechselunterricht mit entsprechenden Schutzkonzepten und verpflichtenden Tests zwei Mal pro Woche unterrichtet werden und Kitas auf Notbetreuung umstellen.

(felt/Reuters)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort