Corona-Ausbruch in Gütersloh Armin Laschet hält Kontaktbeschränkungen „wie im Lockdown“ für denkbar

Berlin · Nach dem massiven Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies hat Armin Laschet betont, dass es weiterhin keine Entwarnung gebe. Der NRW-Ministerpräsident kündigte außerdem an, welche Maßnahmen in den nächsten Tagen folgen - und welche folgen könnten.

 Armin Laschet trägt eine Mund-Nasenschutzmaske auf der Pressekonferenz am Sonntag im Gütersloher Kreishaus.

Armin Laschet trägt eine Mund-Nasenschutzmaske auf der Pressekonferenz am Sonntag im Gütersloher Kreishaus.

Foto: dpa/David Inderlied

Im „Heute Journal“ des ZDF unterstrich der CDU-Politiker am Sonntagabend erneut die Möglichkeit eines regionalen Lockdowns - hierunter versteht man das massive Herunterfahren des öffentlichen Lebens. „Wir haben die Schulen und Kitas geschlossen, das ist der erste Teil eines Lockdowns. Und wir werden weitere Schritte in diesen Tagen prüfen.“ Er führte aus: „Ich könnte mir vorstellen, dass wir Kontaktbeschränkungen ebenfalls wieder erlassen, so wie sie im Lockdown gegolten haben.“

Die Zahl der Infizierten in der Fabrik in Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh stieg bis Sonntag nach Angaben des Kreises auf 1331. Bislang haben die Behörden auf einen Lockdown im Kreis Gütersloh verzichtet. Laschet hatte am Sonntag argumentiert, das Infektionsgeschehen sei klar bei der Firma Tönnies lokalisierbar, und es gebe keinen „signifikanten Übersprung“ hinein in die Bevölkerung.

Im ZDF verwies er unter anderem auf die Quarantäne, „die wir jetzt für 7000 Menschen verordnet haben“ - sämtliche Tönnies-Mitarbeiter waren unter Quarantäne gestellt worden. „Und das ist schon ein ambitiöses Ziel, denn die Menschen müssen mit Essen versorgt werden, man muss ihnen auch in ihrer Muttersprache erklären, was eigentlich das Problem ist“, sagte der Ministerpräsident.

In den nächsten Tagen werde es einen Bericht von Experten geben, die die Infektionsketten nachverfolgten - der solle abgewartet werden. „Und ich kann diesen Lockdown nicht ausschließen. Er muss nur gezielt sein, er muss begründet sein, und er muss das Ziel erreichen, dass sich die Infektion nicht weiter in die Bevölkerung verbreitet.“

(anst/dpa)
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