Massenhafter Corona-Ausbruch Die rechtlichen Schwierigkeiten im Fall Tönnies

Düsseldorf · Der Coronavirus-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb der Firma Tönnies könnte ein rechtliches Nachspiel haben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will eine Haftbarkeit prüfen lassen. Bisher ist solch ein Fall beispiellos, betont auch der Dortmunder Rechtsanwalt Alexander Puplick.

 Im Zusammenhang mit dem derzeit bundesweit größten lokalen Corona-Ausbruch in der Fleischfabrik von Tönnies im ostwestfälischen Kreis Gütersloh wurde bei mehr als 1300 Beschäftigten das Coronavirus nachgewiesen.

Im Zusammenhang mit dem derzeit bundesweit größten lokalen Corona-Ausbruch in der Fleischfabrik von Tönnies im ostwestfälischen Kreis Gütersloh wurde bei mehr als 1300 Beschäftigten das Coronavirus nachgewiesen.

Foto: dpa/David Inderlied

Noch immer sind mehrere mobile Teams der Ordnungsämter und des Deutschen Roten Kreuzes im Kreis Gütersloh im Einsatz. Sie suchen in den Städten und Gemeinden der Region nach weiteren Corona-Infizierten, denn womöglich ist der lokale Ausbruch in einem Schlachtbetrieb der Firma Tönnies nicht so lokal, wie man hofft. 1331 Mitarbeiter des Betriebs wurden positiv auf das Coronavirus getestet. Das sind knapp 23 Prozent der Belegschaft. Zuletzt kam es immer wieder in Schlachtbetrieben zu Ausbrüchen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will nun härter durchgreifen und prüfen lassen, inwieweit Firmen wie Tönnies in solchen Fällen zivilrechtliche Verantwortung tragen.