Parkplätze in Xanten FBI schlägt Übernachtungsgebühr für Wohnmobile vor

Xanten · Xantens Stadtrat stimmt in einer nächsten Sitzung über einen Vorschlag der Freien Bürgerinitiative (FBI) ab: Sie spricht sich für eine Übernachtungsgebühr für Wohnmobile auf öffentlichen Parkplätzen aus. Die Verwaltung hält eine solche Abgabe für unzulässig.

 Auf dem Parkplatz am Kurpark, der früheren B57 in Xanten, sind extra Flächen für Wohnmobile gekennzeichnet.

Auf dem Parkplatz am Kurpark, der früheren B57 in Xanten, sind extra Flächen für Wohnmobile gekennzeichnet.

Foto: RP/Markus Werning

Xanten ist ein beliebtes Ziel von Menschen, die in einem Reisemobil in der Region unterwegs sind. Auf Parkplätzen in der Stadt sind regelmäßig die rollenden Unterkünfte zu sehen, viele bleiben auch über Nacht, bevor sie weiterfahren. Die Freie Bürgerinitiative (FBI) hat deshalb vorgeschlagen, dass Xanten eine Übernachtungsgebühr für Wohmobile auf öffentlichen Parkplätzen einführt. Die Wählergemeinschaft nennt Beispiel dafür: die Stellflächen auf der früheren B 57 am Kurpark, am Archäologischen Park (APX) sowie an der Süd- und Nordsee. Die Gebühr ist einer von mehreren Vorschlägen der FBI, um die finanzielle Lage der Stadt zu verbessern. Der Hauptausschuss und der Stadtrat beraten Anfang Mai darüber.

Die Verwaltung hat den Vorschlag geprüft und lehnt ihn ab — aus rechtlichen Gründen. Sie verweist auf die Straßenverkehrsordnung. Demnach ist den Besitzern von Wohnmobilen ein einmaliges Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen im Caravan zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt. Mehr allerdings nicht. Alles darüber hinaus sei daher eine unerlaubte Sondernutzung der öffentlichen Parkfläche, und es sei nicht zulässig, für eine unerlaubte Handlung eine Gebühr zu erheben, erklärt die Verwaltung. Wahrscheinlich würde eine solche Gebühr auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen und sei damit rechtswidrig, weil Wohnmobile Kraftfahrzeuge seien und grundsätzlich nicht anders als andere Fahrzeuge behandelt werden dürften, was das reine Abstellen angehe. Auf privaten Parkplätzen wie denen am APX und am Freizeitzentrum Xanten (FZX) sei außerdem eine Gebührenerhebung durch die Stadt nicht möglich.

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