Verbände erklären Rechtslage Reisemobile dürfen über Nacht auf Xantener Parkplätzen bleiben

Xanten · Besitzer von Wohnmobilen dürfen auf öffentlichen Parkplatz übernachten. Allerdings müssen sie dabei Regeln beachten, wie Verbände erklären. Auch in Xanten sind immer wieder Reisemobile auf Parkplätzen zu sehen.

 Blick aus einem Wohnmobil (Symbolbild).

Blick aus einem Wohnmobil (Symbolbild).

Foto: dpa-tmn/Landvergnügen

Auf Parkplätzen in Xanten stehen immer mal wieder Reisemobile für eine Nacht, vor allem an landschaftlich schön gelegenen Flächen an der Süd- und Nordsee oder am Rhein. Eine Leserin hat sich deshalb schon an die Redaktion gewandt, und auch der Stadt Xanten sind die Reisemobile aufgefallen.

Verboten ist es grundsätzlich aber nicht, dass die Wohnmobile eine zeitlang auf den Parkplätzen bleiben. Ein zugelassenes Reisemobil dürfe im öffentlichen Raum ohne Weiteres geparkt werden, und zwar ohne zeitliche Beschränkung, erklärt Peter Hirtschulz von der Reisemobil Union. Ein Übernachten im Fahrzeug gehe aber über das bloße Parken hinaus und unterliege daher anderen Regeln. Das einmalige Zwischenübernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit sei in Deutschland erlaubt, erläutert auch Thomas Müther vom ADAC Nordrhein. „Wenn ich also extrem müde bin, darf ich mein Fahrzeug überall da abstellen, wo es nicht verboten ist.“

Das gelte aber wirklich nur zum Ausruhen und maximal zehn Stunden, ergänzt Müther. „Camping-Aktivitäten entfalten, wie Liegestühle rausstellen, den Grill anschmeißen und die Markise ausfahren, das geht nicht.“ Hirtschulz erklärt: „Sonst wird aus der gestatteten einmaligen Übernachtung doch noch eine genehmigungspflichtige Sondernutzung.“ Auch das mehrmalige Übernachten an derselben Stelle, beispielsweise einem öffentlichen Parkplatz, sei eine Sondernutzung, die genehmigt werden müsse.

Für die Stadt sei es schwer zu kontrollieren, ob die Reisemobilisten tatsächlich nur zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ vor Ort blieben, hieß es aus dem Rathaus. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes könnten schließlich nicht die Müdigkeit der Fahrer kontrollieren. „Wir appellieren jenseits der Rechtslage an Anwohner und Camper, gegenseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen und – im Konfliktfall – am besten ein klärendes Gespräch zu führen“, sagt Müther.

Der Urlaub im Reisemobil liegt im Trend. In den vergangenen zwölf Monaten wurden bundesweit rund 78.000 Fahrzeuge zugelassen, das waren 38 Prozent mehr als ein Jahr davor, wie der Caravaning Industrie Verband (CIVD) berichtet.

(wer)
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