Amtsgericht Wermelskirchen Geldstrafe für extremen Ausraster

Wermelskirchen · Aggressiver Gast sorgt für Eskalation bei Wohnungseinweihungsparty. Dafür muss ein 29-jähriger Handwerker eine hohe Geldstrafe zahlen. Und auch viel Schmerzensgeld an die Polizisten und die Wohnungsbesitzerin.

Wermelskirchen: Geldstrafe für extremen Ausraster
Foto: dpa/Volker Hartmann

Das hohe Aggressionslevel eines 29-jährigen Handwerkers aus Wermelskirchen hatten selbst erfahrene Polizeibeamten überrascht. Wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und Widerstand gegen Polizeibeamte musste der junge Mann sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Wie genau es dazu gekommen war, konnte er sich nicht erklären – wiewohl er an den ganzen Vorfall im Februar des Vorjahres keinerlei Erinnerung mehr hatte.

Aus den Zeugenaussagen und der Anklage ergab sich das Bild einer völlig eskalierten Situation im Rahmen einer Wohnungseinweihungsparty an der Berliner Straße. Dort habe eine 23-Jährige in ihrer neuen Wohnung einige Besucher gehabt, darunter auch den Angeklagten. Der sei im Laufe des Abends schon „seltsam drauf gewesen“ – so die Aussage der vier Zeugen des Abends –, dann aber auf dem Sofa eingeschlafen. Als er gegen 2.15 Uhr geweckt wurde, weil die Feier sich auflöste, habe er abwesend und aggressiv gewirkt. Als eine andere 23-Jährige, die ebenfalls zu Besuch war, ihm seine Schuhe hinstellen wollte, um ihn so zum Gehen zu bewegen, habe der Angeklagte sie bei den Haaren gepackt und auf den Boden gedrückt. Dadurch habe sie eine Panikattacke mit einem Asthmaanfall erlitten.

Zwei Männer hätten den Angeklagten mit Gewalt zu Boden gerungen, weil dieser sich weiterhin wild und aggressiv gebärdet habe. Die Wohnungsbesitzerin habe die Polizei und einen Krankenwagen gerufen. Als die Polizei eintraf, wollten die Beamten den 29-Jährigen zunächst verbal beruhigen und nach draußen bringen. Die Stimmung, so die 33-jährige Polizistin in ihrer Aussage, sei aber so chaotisch und laut gewesen, dass die Situation zunächst gar nicht richtig erkennbar gewesen sei. Die Aggressionen des Angeklagten hätten sich dann auch gegen sie gerichtet. „Ich weiß noch, dass ich ordentlich gegen die Wand geknallt bin“, sagte sie und fügte an: „Ich bin ja schon recht stabil, aber das hat mich schon überrascht.“

Auch ihr 24-jähriger Kollege wurde von dem Angeklagten im Zuge der Festnahme an Knie und Oberarm verletzt. Ein 31-Jähriger Zeuge des Vorfalls bezeichnete das Verhalten des Angeklagten so: „Er zeigte null Einsicht. Das waren zehn Minuten massiver Gegenwehr gegen die Polizisten.“ Der Angeklagte selbst zeigte sich wiederum sehr reuig. Er habe, sagte sein Anwalt, unmittelbar nach der Tat ein Entschuldigungsschreiben an die Polizisten geschickt. Dieses zeigte der Verteidiger den beiden Polizeibeamten, da sie es nicht bekommen hatten. Der junge Mann wandte sich auch im Gerichtsaal an die beiden Polizisten und bat um Entschuldigung.

 Der Anwalt betonte auch, dass sein Mandant bereits in einer Zivilklage 2500 Euro Schmerzensgeld an die 23-Jährige gezahlt habe und sich seiner Verantwortung stellen wollte. Der Richter urteilte schließlich auf 150 Tagessätze zu je 35 Euro sowie Schmerzensgeldzahlungen an die beiden Polizisten in Höhe von 300 und 500 Euro.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort