Vor Gericht Betrunken die Feuerwehr gefährdet: 1500 Euro Strafe

Leverkusen · Weil ein 25-Jähriger betrunken Auto gefahren war, eine Absperrung durchbrochen hatte und dabei beinahe einen Feuerwehrmann im Einsatz angefahren hätte, stand er jetzt erneut vor Gericht. Er hatte gegen das erste Urteil Widerspruch eingelegt.

 Wegen Trunkenheit am Steuer und fahrlässiger Gefährdung einer anderen Person stand der junge Mann nun erneut vor dem Amtsgericht Leverkusen.

Wegen Trunkenheit am Steuer und fahrlässiger Gefährdung einer anderen Person stand der junge Mann nun erneut vor dem Amtsgericht Leverkusen.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Etwas bedröppelt saß der 25-jährige Angeklagte bei Gericht auf seinem Stuhl. Von seiner Verteidigerin nahm er gebührenden Abstand, die Hände faltete er im Schoß. Die Anklage, die das Amtsgericht Leverkusen an jenem Tag verhandelte, schien ihm merklich peinlich zu sein.

Demnach war er am 6. Dezember 2019 gegen 2 Uhr mit einem Blutalkoholpegel von über 2,08 Promille ins Auto gestiegen und unter anderem über die Bensberger Straße in Schlebusch gefahren. Dabei übersah er laut Staatsanwaltschaft eine Absperrung, die die Berufsfeuerwehr wegen eines Einsatzes angebracht hatte. Ein Feuerwehrmann konnte sich nur mit einem Sprung zur Seite vor dem heranfahrenden Wagen retten.

Wegen Trunkenheit im Verkehr und fahrlässiger Gefährdung einer anderen Person hatte es zuvor bereits einen Strafbefehl durch das Gericht und damit eine Geldstrafe gegeben. Die jedoch lehnte der Angeklagte seiner Zeit ab, legte Einspruch ein. Die Summe war ihm zu hoch. So fand er sich also erneut bei Gericht wieder.

Die Verteidigerin erklärte gleich zu Beginn, ihr Mandant halte sich keineswegs für unschuldig. „Er hat da Mist gebaut – das weiß er sehr genau“, sagte sie. Es gehe in diesem Fall nur um die Höhe der Strafe, die dem dualen Studenten zu hoch ausgefallen war. Durch seine abgeschlossene Lehre zum Bankkaufmann war das Gericht von einem gewissen Verdienst-Niveau ausgegangen. Allerdings, so betonte die Rechtsanwältin, arbeite der Beschuldigte nicht mehr in diesem Beruf.

So habe der 25-Jährige gegenüber seiner Verteidigerin erklärt, er verzichte lieber weitere Monate (zu bereits sechs verbüßten) und länger als nötig auf seinen Führerschein, wenn die Geldstrafe dafür etwas milder ausfalle. „Er hat nicht vor, möglichst morgen schon wieder ins Auto zu steigen“, führte sie an. Der junge Mann nickte stumm.

Die Staatsanwaltschaft und das Gericht zeigten sich bereitwillig, beharrten jedoch auf den bereits im Strafbefehl festgesetzten Zahlungstagen von insgesamt 60. Sie schraubten die Höhe aber auf 25 Euro herunter. So muss der 25-Jährige neben seinem Studium an einer privaten Fachhochschule nun eine Geldstrafe von 1500 Euro bezahlen.

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