Urteil in Wermelskirchen Lkw-Fahrer für ein Jahr gesperrt

Wermelskirchen · Der Führer eines Sattelzuges war ohne Führerschein unterwegs und wurde von der Polizei kontrolliert. Das hat nun Folgen. Das Amtgericht verurteilte den Mann auch noch zu einer Geldstrafe.

 Das Amtsgericht in Wermelskirchen von außen.

Das Amtsgericht in Wermelskirchen von außen.

Foto: Tim Kronner

Wie schnell eine Dummheit existenzbedrohend werden kann, musste ein 58-jähriger Mann aus Hückeswagen am eigenen Beispiel erfahren. Der Fahrer eines Lkw wurde bei einer Verkehrskontrolle in Neuenhaus im Juli des Vorjahres von der Polizei ohne gültigen Führerschein angetroffen. Der Mann hatte seinen Führerschein wegen einer Alkoholfahrt, die nur wenige Wochen vor der verhandelten Tat stattgefunden hatte, abgeben müssen. Dass er dann mit seinem MAN-Sattelzug in der Kontrolle, noch dazu wegen überhöhter Geschwindigkeit, angetroffen wurde, obwohl er gar nicht hinterm Steuer hätte sitzen dürfen, hatte ihm nun einen Platz auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Wermelskirchen eingebracht.

Er sei geschieden, lebe alleine, noch dazu etwas außerhalb der Stadt, sagte er zur Begründung für die unrechtmäßige Fahrt. „Meine Arbeit ist auf der Straße, dort beziehe ich meine Einkünfte“, ergänzte der 58-Jährige. Der Angeklagte zeigte Reue, er habe bereits ein Punkteabbauprogramm und eine MPU-Vorbereitung absolviert, um zu zeigen, wie ernst es ihm sei.

Dennoch war der Richter nicht davon überzeugt, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. „Sie hatten den Führerschein nur einen knappen Monat zuvor wegen einer Alkoholfahrt verloren. Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis so wichtig ist, wie Sie sagen, dann darf so etwas einfach nicht passieren“, sagte der Amtsrichter. Zumal er mit seinem Gefährt, einem Sattelschlepper, eine umso größere Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstelle. „Die Menschen müssen vor Ihnen geschützt werden“, sagte der Richter. Das Verhalten führe zu einem Teufelskreis: „Sie müssen aufhören, ohne Fahrerlaubnis zu fahren, sonst bekommen Sie den Führerschein so schnell nicht wieder.“

Der Staatsanwalt respektierte in seinem Plädoyer zwar auch, dass der Angeklagte sich reuig und entschlossen zeigte, mit Seminaren seine Fahrtauglichkeit zu bestätigen. Dennoch forderte er neben einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro eine weitere Führerscheinsperre von einem Jahr. Der Rechtsanwalt des Angeklagten wies daraufhin, dass die Sperre eine erhebliche wirtschaftliche Belastung für seinen Mandanten darstellte und bat darum, davon abzusehen.

Der Richter folgte indes der Forderung des Staatsanwalts. „Ein Lkw ist groß und gefährlich. Ihre Rückfallgeschwindigkeit ist zudem enorm hoch. Und auch wenn Sie aus Ihren Fehlern jetzt offensichtlich gelernt haben, bin ich der Ansicht, dass Sie für ein Jahr auf Ihren Führerschein verzichten müssen, um dieses Erlernte zu festigen“, sagte er in seiner Begründung.

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