Häuser in Wermelskirchen Denkmalförderung nach Hochwasserkatastrophe

Wermelskirchen · Für Denkmäler gab es in diesem Jahr nicht nur das Denkmalförderprogramm, mit dem Besitzer von denkmalgeschützten Häusern bis Oktober 2021 Fördergelder für verschiedene Maßnahmen beantragen konnten.

 Die Schmiede in Wermelskirchen ist ein denkmalgeschütztes Haus.

Die Schmiede in Wermelskirchen ist ein denkmalgeschütztes Haus.

Foto: Udo Teifel

Noch bis zum 1. Dezember können auch Fördergelder aus einem zweiten Fördertopf beantragt werden. Denn für die Förderung von Maßnahmen, mit denen Schäden beseitigt werden, die durch direkte Einwirkung des Starkregenereignisses und der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 verursacht wurden, stehen aktuell noch Billigkeitsleistungen nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau des Landes zur Verfügung.

Die Beseitigung von Schäden durch das Jahrhunderthochwasser werden nämlich mit den Wiederaufbaumitteln gefördert und nicht durch das Denkmalförderprogramm. Allerdings ist durchaus möglich, Fördergelder aus beiden Programmen zu beziehen. Beispielsweise, wenn bereits eine Dachsanierung beantragt wurde und nach dem Starkregenereignis nun auch eine die Sanierung der vom Hochwasser geschädigten Außenwände durch die Wiederaufbaumittel benötigt wird.

Anträge für das Programm für Denkmäler aus den von Starkregen- und Hochwasser betroffenen Gebieten können noch berücksichtigt werden. Dafür sollten die Anträge jedoch bis spätestens 1. Dezember dieses Jahres eingereicht werden. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Ausschlussfrist. Anträge können grundsätzlich auch noch später angenommen und fehlende Unterlagen, wie beispielsweise die erforderliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, nachgereicht werden.

Um als Untere Denkmalbehörde die übergeordneten Behörden über die Schäden zu informieren, werden alle Denkmaleigentümer, deren Denkmäler bei dem Starkregenereignis geschädigt wurden, gebeten, formlos eine E-Mail bis zum 1. Dezember an m.boellstorf@wermelskirchen.de zu schicken.

Unter www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen gibt es weitere Informationen zu Wiederaufbauhilfe. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können sich mit ihren Fragen auch an das Servicetelefon 0211 4684-4994 wenden, oder eine Email schreiben an: fragenzuwiederaufbau@mhkbg.nrw.de.

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