Nachgefragt Verhandlung gegen Waffennarr ist vertagt

Wermelskirchen · Im August stoppte die Polizei einen falschen Streifenwagen mit einem beachtlichen Waffenarsenal.

 Die sichergestellte Gegenstände nach Pkw-Kontrolle der Polizei. 

Die sichergestellte Gegenstände nach Pkw-Kontrolle der Polizei. 

Foto: Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis

Was die Beamten bei der Verkehrskontrolle auf der Burger Straße im August des vergangenen Jahres im Kofferraum eines Mercedes fanden, muss sie ihm ersten Moment überrascht haben: Neben Softairwaffen und Gasdruckpistolen fanden die Polizisten Handschellen, Kabelbinder, Sturmhaube, Handschuhe, Messer und Polizeiabzeichen. Bei der Durchsuchung des Fahrers, ein in Wermelskirchen geborener, heute 29-Jähriger, der zur Tatzeit in Radevormwald lebte, kam noch mehr zu Tage: Am Gürtel des Fahrers steckte ein sogenanntes Einhandmesser, was er nicht führen durfte; im Handschuhfach lag eine Walther P 99 mit gefülltem Magazin – in diesem Fall eine Gasdruckpistole. Einen kleinen Waffenschein besaß der Mann nicht. Laut Polizei sei das Führen einer Waffe mit gefülltem Magazin ohnehin verboten – Munition, Magazin und Waffe müssen beim Transport zerlegt sein.

Eigentlich sollte in dieser Woche vor dem Amtsgericht Wermelskirchen die Verhandlung gegen den Mann stattfinden. Ermittelt wurde damals wegen des Verdachts des Missbrauchs von Abzeichen, Amtsanmaßung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Ermittlungen waren abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft hat bereits Klage erhoben – doch zwei wichtige Zeugen konnten zu diesem Termin nicht erscheinen. So wird nun erst im Oktober verhandelt.

Aufgefallen war der Streifenbesatzung an jedem Augusttag ein schwarzer Mercedes mit Streifen in blau und neongelb, der ähnlich wie ein echter Streifenwagen foliert war. „Solche Streifen sind heutzutage keine Seltenheit mehr und generell nicht verboten“, sagte Richard Barz, Sprecher der Kreispolizeibehörde, im August vorigen Jahres im Gespräch mit dieser Redaktion. Aber auf dem Dach des Wagens war auch noch eine Leuchte montiert, offensichtlich, um optisch den „Streifenwagen-Effekt“ noch zu verstärken. So wundert es niemanden, dass die Beamten das Fahrzeug daher etwas genauer unter die Lupe nahmen.

Für die Dachleuchte lag keine Betriebsgenehmigung vor. Auf der Kofferraumabdeckung war eine Lichtleiste installiert, deren Fahrgebung mittels einer Konsole neben dem Fahrersitz angesteuert werden konnte. Mit dieser „Zusatzausstattung“ durfte der Mann nicht weiterfahren. Laut Polizei war der Fahrer schon in der Vergangenheit aufgefallen, aber eher nur bei kleineren Delikten in Erscheinung getreten.

Immer mehr Privatleute, aber auch Firmen nutzen das Überraschungsmoment, das ein Fahrzeug in Polizei-Optik hervorruft, für eigene Werbezwecke. NRW-Innenminister Herbert Reul räumt im August 2019 ein, dassman keine Handhabe gegen als Streifenwagen getarnte Autos habe.

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