Verfahren vor dem Amtsgericht Wermelskirchen Milde Strafe für 25-Jährigen trotz eines schweren Diebstahls

Wermelskirchen · Milde walten ließ der Vorsitzende Richter am Amtsgericht, als er den Fall eines 25-Jährigen aus Düsseldorf verhandelte. Denn der hatte sich im September 2016 gewaltsam Eintritt in die Räumlichkeiten eines Sozialpsychiatrischen Zentrums an der Dabringhauser Straße verschafft, indem er ein rückwärtiges Fenster aufhebelte.

 Ein 25-Jähriger wurde jetzt vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen verurteilt.

Ein 25-Jähriger wurde jetzt vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen verurteilt.

Foto: Hertgen, Nico (hn-)

Im Inneren hatte er dann, ebenfalls mit Gewalt, eine Stahlkassette aufgebrochen und das darin aufbewahrte Geld der Klienten des Zentrums in Höhe von rund 2100 Euro entwendet. Ebenfalls mitgenommen hatte der 25-Jährige die Schlüssel zu einem Ford-Pkw und einen Laptop im Wert von knapp 500 Euro. Mit dem Auto, das an der Dabringhauser Straße geparkt war, fuhr der Angeklagte anschließend weg.

Aufgeflogen war der Angeklagte schließlich erst einige Zeit später, nachdem die Polizei zunächst in eine andere Richtung ermittelte. Als der 25-Jährige mit dem Ford zu schnell durch eine Blitzanlage fuhr, wurde er auf dem Bild erkannt, sagte der Staatsanwalt im Gerichtssaal. „Sie waren dann geständig, das Auto und den Laptop haben Sie zurückgegeben, unbeschädigt. Was ist aber mit dem Geld passiert?“, wollte der Richter wissen. „Das habe ich ausgegeben“, sagte der Angeklagte geknickt. Warum er denn überhaupt eingebrochen sei, wollte der Richter dann noch wissen. „Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich war ja selbst Klient des Sozialpsychiatrischen Zentrums, mein Zustand damals war manisch. Ich kann mir nicht erklären, warum ich so gehandelt habe“, sagte der 25-Jährige, der in Begleitung seiner Anwältin nach Wermelskirchen gekommen war.

Das sei zwar sicherlich zu berücksichtigen, sagte darauf der Richter. Er merkte aber an, dass das schon „starker Tobak“ sei, der hier verhandelt werde. „Hinter dieser Tat steckt eine Menge krimineller Energie. Sie sind nicht nur in die Räumlichkeit eingebrochen, sondern haben auch dort noch die Stahlkassette aufgebrochen.“ Auch der Wert der entwendeten Sachen sei sehr hoch gewesen. „Auch wenn das Auto und der Laptop zurückgegeben wurden – gestohlen haben Sie sie zunächst ja einmal“, sagte auch der Staatsanwalt. Für den Angeklagten würde hingegen die Tatsache sprechen, dass er zum einen vollumfänglich geständig war und dass er zum anderen weder vor der Tat einschlägig vorbestraft gewesen sei, noch danach erneut auffällig geworden sei. „Allerdings haben sie bis heute das Geld nicht zurückzahlen können“, sagte der Richter.

Bei dieser Gemengelage könne man nur mit „ganz, ganz viel Wohlwollen“, so der Richter, über eine Einstellung des Verfahrens auch nur nachdenken. „Ganz abgesehen davon, ob da alle Beteiligten mit einverstanden wären“, sagte der Richter.

Das sah im Anschluss auch der Staatsanwalt so, der für den Angeklagten fünf Monate Haft auf Bewährung forderte. „Mit der Auflage, das entwendete Geld zurückzuzahlen“, sagte der Staatsanwalt noch. Das machte der Richter auch zur Bedingung, blieb allerdings mit seinem Urteil deutlich unterhalb der Forderung des Vertreters der Anklage. Der Richter verurteilte den 25-jährigen Angeklagten  zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu zehn Euro.

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