Wegen Exhibitionismus angeklagt 23-Jähriger erhält milde Strafe in Radevormwald

Radevormwald · Der Angeklagte soll sich in einem Park in Radevormwald vor einer Frau befriedigt haben. Der Mann erklärte, er habe lediglich urinieren wollen.

Ein 23-jähriger Mann musste sich vor dem Amtsgericht in Wipperfürth wegen des Vorwurfs des Exhibitionismus verantworten. Im August des Vorjahres war er der Anklage zufolge im Park an der Hochsteinstraße gewesen. Dort habe er einige Zeit verbracht, bis eine Zeugin, die auch vor Gericht aussagte, mit ihren Hunden vorbeikam.

Laut Aussage der Zeugin habe der Angeklagte seine Hose heruntergezogen und sich selbst befriedigt. Dabei habe er die Zeugin grinsend angeblickt: "Das war es auch, was mich am meisten angeekelt und wütend gemacht hatte", sagte die 48-jährige kaufmännische Angestellte aus Radevormwald im Zeugenstand.

Wie nicht anders zu erwarten, schilderte der Angeklagte die Situation ganz anders, wie er durch seinen Übersetzer mitteilen ließ. Er sei im Park gewesen und habe urinieren müssen. Das habe er getan und als er gerade "abschüttelte", sei die Zeugin mit ihrem Hund vorbeigekommen. Das müsse sie wohl falsch verstanden haben.

Auch sei sie nur einmal vorbeigekommen: "Man sieht sich automatisch an, wenn man sich gegenübersteht", sagte der Angeklagte. Laut der Zeugin sei sie indes mehrfach an der Stelle und an dem Angeklagten vorbeigekommen. Und was tatsächlich eher uneindeutig begonnen hatte, habe schließlich in der geschilderten Situation gemündet.

"Ich bin dann nach Hause und habe mein Handy geholt, weil ich gehofft hatte, ihn bei seiner ekligen Tätigkeit zu fotografieren oder filmen", sagte die Zeugin. Als sie mit dem Smartphone wieder zurück im Park war, war der Angeklagte zwar noch da, als sie ihn filmen wollte, habe er sich jedoch ins Gebüsch zurückgezogen und seinen Kapuzenpullover über den Kopf gezogen, um nicht erkannt zu werden. Dieses Video hatte die Zeugin noch auf ihrem Handy, sie zeigte es sowohl dem Richter als auch dem Staatsanwalt und dem Angeklagten.

Das indes genügte dem Staatsanwalt, um die Aussagen zu bewerten: "Der Sachverhalt hat sich im Wesentlichen wohl so ereignet, wie in der Anklageschrift zu lesen war." Der Angeklagte sei zwar nicht geständig, aber durch die Aussage der Zeugin überführt. "Und die wiederum ist durch das Video, auf dem der Angeklagte zu erkennen ist, deutlich glaubwürdiger, als dessen Aussage. Auch wenn die vorgeworfene Handlung dort nicht zu sehen ist", sagte der Staatsanwalt. Es bleibe die Frage, wie der Angeklagte bestraft werden solle: "Für ihn spricht, dass er bislang unauffällig gewesen ist", sagte der Staatsanwalt, er forderte 40 Tagessätze á zehn Euro.

Der Richter schloss sich dieser Forderung an: "Die Zahl der Tagessätze bezieht sich auf das Schuldmaß, fünf Tage sind das Minimum, 360 das Maximum", erklärte er dem Angeklagten das Procedere. Für ein mildes Urteil spreche auch, dass er mit der Zeugin an eine eher resolute Persönlichkeit geraten sei: "Das hätte auch zu weit umfangreicheren Beeinträchtigungen bei einer anderen Zeugin führen können", betonte der Richter. Zudem sehe der Gesetzgeber bei Vergehen wie dem hier verhandelten ein vergleichsweise mildes Strafmaß vor: "Ich hoffe und erwarte allerdings, dass sich das bald ändert", sagt der Richter.

Der 23-jährige Angeklagte fügte sich widerspruchslos in das Urteil. Die Zeugin bat er um Vergebung für sein Verhalten.

(wow)
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