Gerichtsentscheidung Richter stellt Verfahren gegen psychisch kranke Diebin ein

Wermelskirchen · Eine 28-jährige Frau aus Essen stand jetzt zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres wegen Diebstahls von Waren in geringem Wert vor Gericht.

 Die Frau aus Essen hat Waren im Wert von etwa 20 Euro gestohlen (Symbolbild).

Die Frau aus Essen hat Waren im Wert von etwa 20 Euro gestohlen (Symbolbild).

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Manche Fälle vor dem Amtsgericht sind in ihrer Gesamtheit tragisch. Denn wenn doch hinter Verbrechen oft gescheiterte Existenzen stecken, die als letzten Ausweg kriminelle Handlungen sehen, bekommt man mit den Tätern bei geringfügigen Vergehen Mitleid wegen der offensichtlichen Sinnlosigkeit der Tat und den Konsequenzen. So auch bei einer 28-jährigen Frau aus Essen, die zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres wegen Diebstahls von Waren in geringem Wert vor Gericht stand.

„Die Angeklagte soll Anfang Dezember in einem Discounter in Wermelskirchen Waren im Gesamtwert von etwa 20 Euro gestohlen haben“, lautete die Anklage. Die junge Frau, die in einem T-Shirt mit der Aufschrift „Ich mache keine Fehler, ich erschaffe Katastrophen“ zum Gericht gekommen war, wirkte nervös und geknickt. Auf die Frage des Richters, was denn losgewesen sei, antwortete sie leise: „Das, was immer mit mir los ist. Ich hatte eine Fressattacke und kein Geld, um etwas zu kaufen.“ Ähnlich schien der Fall im November gelegen zu haben, denn der Richter fragte: „Sie wollten sich doch in Therapie begeben. Was ist denn damit?“ Sie habe einen Therapieplatz in Bochum in Aussicht, antwortete die 28-Jährige. „Mit welcher Ausrichtung soll die Therapie sich denn befassen?“, fragte der Staatsanwalt. Darauf antwortete die Mitarbeiterin einer Einrichtung für Betreutes Wohnen, in die sich die 28-Jährige begeben hatte: „Es läuft wohl auf eine Psychotherapie hinaus, in der sie vor allem ihre Probleme mit dem Essen bearbeiten werden soll.“

Der 28-Jährigen war die Angelegenheit so unangenehm, dass sie kaum den Kopf hob. „Ist denn noch einmal etwas passiert?“, wollte der Richter wissen, woraufhin die Angeklagte den Kopf schüttelte. „Die Therapie ist aber sicher?“, vergewisserte sich der Richter nochmals. „Ja, der erste Termin ist in 14 Tagen, ich will das auf jeden Fall machen.“ Sowohl Staatsanwalt als auch Richter schienen überzeugt und finden es gut, dass die Angeklagte die richtigen Schritte in die Wege geleitet habe. „Sie müssen diesen Weg jetzt aber auch zu Ende gehen, damit wir uns hier nicht wieder sehen. Die Therapie scheint ein Schritt in die richtige Richtung zu sein, daher halten wir es für gerechtfertigt, das Verfahren einzustellen“, sagte der Richter.

Die 28-Jährige war erleichtert und fragte noch einmal nach, ob das Verfahren tatsächlich eingestellt sei. „Ja, das ist es. Sie sind eine junge Frau, wir wollen Ihnen keine Steine in den Weg legen. Aber machen Sie die Therapie!“, sagte der Richter.

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