Kreis Viersen Wildschweine bleiben zum Abschuss frei

Kreis Viersen · Schwarzwild darf normalerweise nur vom 1. August bis zum 15. Januar gejagt werden. Doch jetzt hat der Kreis Viersen die Schonzeit aufgehoben, um das Risiko zu verringern, dass die Afrikanische Schweinepest eingeschleppt wird

 Für Wildschweine war bislang vom 15. Januar bis zum 1. August Schonzeit. Sie wurde jetzt bis März 2021 aufgehoben.

Für Wildschweine war bislang vom 15. Januar bis zum 1. August Schonzeit. Sie wurde jetzt bis März 2021 aufgehoben.

Foto: Franz-Heinrich Busch

Der Kreis Viersen hat die Schonzeit für Wildschweine bis zum 31. März 2021 aufgehoben. Normalerweise dürfen die Tiere nur vom 1. August bis zum 15. Januar bejagt werden, danach beginnt die Schonzeit. Ohne Unterbrechungen sollen Jäger jetzt Wildschweine jagen, um das Risiko zu verringern, dass die Afrikanische Schweinepest von Tschechien und Polen nach Deutschland eingeschleppt wird.

Das Landesumweltministerium hatte die unteren Jagdbehörden per Erlass angewiesen, die Schonzeit für Wildschweine aufzuheben. Von der Regelung ausgenommen sind nur Muttertiere mit ihren gestreiften Frischlingen bis 25 Kilogramm. Die führenden Bachen bleiben verschont, ihre Frischlinge dürfen geschossen werden. Bis zum Alter von einem Jahr durften Frischlinge auch bislang ganzjährig bejagt werden.

Weitere Maßnahmen bis hin zu Notfallplänen für den Ausbruchsfall werden derzeit mit den anderen Bundesländern erörtert. Der Bestand an Wildschweinen habe in NRW im vergangenen Jahr weiter zugenommen und befinde sich "auf anhaltend hohem Niveau", teilte das Ministerium mit. Nach der Jagdbilanz für 2016/17 wurden im vergangenen Jahr landesweit rund 39.000 Wildschweine erlegt, das waren rund 4500 mehr als im Vorjahr.

Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich, für Wild- und Hausschweine aber hochansteckend und tödlich. "Durch die sehr hohen Schwarzwildbestände könnte sich die Seuche schnell verbreiten, was einschneidende Folgen für die Landwirtschaft und den Jagdsektor bedeuten würde", teilte der Kreis mit. Das Ministerium warnt vor dem wirtschaftlichen Schaden: Sollte ein Tier erkranken, muss der gesamte Bestand in einem Mastbetrieb gekeult werden. Das Virus wird durch Tierkontakt, Zeckenstiche oder verseuchte Fleischwaren übertragen. Der Erreger gelangt über Maul oder Nase in den Blutkreislauf.

Jörg Weinmann, Hegeringleiter in Brüggen, schätzt die zusätzliche Freigabe als "sehr gefährlich" ein: "Das Risiko, dass eine führende Bache fällt, vergrößert sich dadurch." Der Jäger müsse sehr vorsichtig sein, genau gucken, ob er ein Muttertier vor sich habe oder nicht. Dass ein Tier allein unterwegs sei, bedeute nicht, dass es keine Jungen habe: Mitunter legen die Bachen ihre Frischlinge ab, ziehen allein umher und kehren zurück. "Mit Zunahme der Vegetation wird es auch schwieriger, die Stücke anzusprechen", sagt Weinmann - für den Jäger ist es also schwieriger zu erkennen, welches Alter und Geschlecht ein Tier hat und ob an den Zitzen einer Bache aktuell gesäugt wird.

Bei den Schweinewirten in der Region ist die Seuche ein Thema. "Man nimmt es nicht auf die leichte Schulter", sagt Alexander Platen aus Süchteln, Vorstandsmitglied der Kreisbauernschaft. "Aber davor schützen kann man sich als Einzelner nicht." Weitere Maßnahmen als die ohnehin geltenden Hygienevorschriften könne man nicht treffen.

(RP)
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