Kommentar Wirklich wahlentscheidend?
Meinung | Kreis Viersen · Das Verwaltungsgericht hat den Kreis Viersen aufgefordert, die Landratswahl für unzulässig zu erklären und Neuwahlen anzuordnen.
Staatlichen Organen ist es untersagt, bei einer Wahl Amtsträger zu unterstützen. Die Anzeige der Kreisverwaltung sieben Tage vor der Wahl, in der mehrere Fotos des Landrats zu sehen waren und Andreas Coenen auf vier Seiten 17 Mal erwähnt wurde, verstößt allein aufgrund des Termins der Veröffentlichung dagegen. Es ist ein klarer Wahlfehler. Beunruhigend, dass der Landrat das öffentlich nicht eingestehen mag.
Beunruhigend aber auch der logische Schluss der Richter in Düsseldorf, die die Veröffentlichung für möglicherweise wahlentscheidend hielten. Dabei blendeten sie augenscheinlich die Situation im Kreis Viersen aus. Coenen errang im ersten Wahlgang fast doppelt so viele Stimmen wie die Zweitplatzierte. Und mangels eines grünen Kandidaten und dem damaligen Tief der SPD hätte wohl auch eine Stichwahl nichts am Wahlsieger geändert.
Gut, dass das OVG das Urteil nun überprüfen muss.
M. Röse