Entscheidung des Verwaltungsgerichts Landratswahl im Kreis Viersen ungültig

Kreis Viersen · Die Landratswahl muss wiederholt werden. Die Partei Die Linke hatte gegen die Wahl Klage eingereicht und fordert den Rücktritt von Andreas Coenen. Der will in Berufung vors OVG Münster gehen.

 Mit 54,1 Prozent der Stimmen war Andreas Coenen am 13. September 2020 als Landrat des Kreises Viersen wiedergewählt worden.

Mit 54,1 Prozent der Stimmen war Andreas Coenen am 13. September 2020 als Landrat des Kreises Viersen wiedergewählt worden.

Foto: Martin Röse

Der Kreis Viersen muss die Landratswahl von September 2020 für ungültig erklären und eine Neuwahl anordnen. Das entschied am Montag das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Klage der Partei Die Linke gegen die Wiederwahl von Amtsinhaber Andreas Coenen (CDU). Ob es tatsächlich so kommt, ist aber noch unklar: Gegen das Urteil kann der Kreis Viersen in Berufung gehen. Coenen kündigte an, dass er dem Kreistag empfehlen wird, dass der Kreis vors Oberverwaltungsgericht zieht. Die Linke und die Jusos im Kreis Vioersen forderten Coenen zum Rücktritt auf, die Kreis-SPD riet dem Landrat, sein Amt nun erst einmal ruhen zu lassen.