Berufungsverhandlung am Landgericht in Wuppertal Staatsanwalt lässt in der Berufung Milde walten

Solingen/Wuppertal · „Das hat er aus Frackigkeit getan“, befand der Vorsitzende Richter am Wuppertaler Landgericht im Berufungsfall eines 35-jährigen Solingers, der vom Amtsgericht erstinstanzlich zu acht Monaten Haft auf Bewährung und diversen Strafzahlungen verurteilt worden war.

(mis) „Das hat er aus Frackigkeit getan“, befand der Vorsitzende Richter am Wuppertaler Landgericht im Berufungsfall eines 35-jährigen Solingers, der vom Amtsgericht erstinstanzlich zu acht Monaten Haft auf Bewährung und diversen Strafzahlungen verurteilt worden war. Der Tatvorwurf: Nötigung, Computerbetrug in zwei Fällen und Drohungen. Und das, wie sich klärte, aus Rachegelüsten gegen seine ehemalige Freundin.

Es waren Emotionen im Spiel, sichtbar an Versuchen einer massiven Einschüchterung durch WhatsApp-Beschimpfungen und Telefonate. Die hatte die ehemalige Partnerin wohl genauso temperamentvoll zurückgegeben, wie das Gericht feststellte. Schwerer als dieser Ärger wog wohl der Vorwurf des Computerbetrugs – hier hatte der Berufungskläger in Kenntnis der Amazon-Zugangsdaten auf den Namen der Ex großzügig eingekauft: Fernseher, Luxus-Smartphone und ein Messer hatte er zur Lieferung an ihre Adresse bestellt – aber nur das Messer kam an und schien Angst und Schrecken verbreitet zu haben. Das Smartphone und der Fernseher? Diese Bestellungen, die ihm dann wohl doch heikel vorkamen, hatte der Berufungskläger umgehend wieder storniert. Das aber schaffte die Bestellungen unter der sträflichen Vorspiegelung einer falschen Identität nicht aus der Welt, auch wenn Schäden außer der notwendigen Rücksendung des Messers nicht entstanden waren.

Positiv gesehen wurde, dass die Streitigkeiten zwischen den beiden mittlerweile befriedet seien. Der Empfehlung des Gerichts, auch die Berufung zurückzunehmen, kam der Solinger allerdings nur zum Teil nach. Die Rechtsfolgen mit der Geldstrafe seien für ihn nur schwer tragbar, weil er arbeitslos und in einer Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen sei.

Milde gestimmt, beantragte der Staatsanwalt die Reduzierung der Strafe auf vier Monate auf Bewährung. Als zusätzliche Auflage könne er sich 600 Euro vorstellen, zahlbar in Monatsraten von je 50 Euro. Ähnlich entschied dann das Gericht auf 20 Tagessätze à 30 Euro. Die Bewährungsstrafe selbst blieb bestehen.

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