Leverkusener vor Gericht Doping für die Kumpels im Fitness-Studio besorgt

Leverkusen · Ein 32-Jähriger aus Leverkusen war überrascht, als er sich plötzlich vor einem Richter wiederfand. Gegen eine Geldauflage für einen guten Zweck ließ das Gericht Milde walten.

 Auch der Verkauf von Doping für das Fitnesstraining ist strafbar.

Auch der Verkauf von Doping für das Fitnesstraining ist strafbar.

Foto: dpa-tmn/Marius Becker

Schneller, härter, weiter – im Profisport werden jährlich Athleten wegen Dopings gesperrt. Für diese Urteile ist der Internationale Sportgerichtshof (CAS) zuständig. Doch abgesehen von prominenten Fällen, wird auch unter Amateuren getrickst. Was viele der Sportler nicht wissen: Beim Kauf, dem Besitz und Verkauf der Mittel in nicht geringer Menge begehen sie eine Straftat.
Das bekam nun ein 32-Jähriger aus Leverkusen vor dem hiesigen Amtsgericht zu spüren. Ihm wurde vorgeworfen, zwischen dem 9. April 2017 und 24. Juli 2019 Substanzen zum Muskelaufbau in 13 Fällen an vier Männer weiterverkauft zu haben. Er beging daher eine Straftat nach dem Gesetz gegen Doping im Sport. Bei den Präparaten handelte es sich vor allem um Testosteron. Von diesen Verpackungen, in denen sich meist zehn Ampullen befanden, gab er insgesamt 39 weiter. Damit nahm er laut Staatsanwaltschaft etwa 3900 Euro ein.
Der Beschuldigte gab zu, die Mittel weitergegeben zu haben. Mit Gewinn verkauft, habe er die Substanzen aber nicht, wie sein Verteidiger betonte. Demnach betrieb sein Mandant Kraftsport und besorgte die Medikamente für Freunde, die sich ebenfalls in jenem Feld betätigten. Die Einkäufe seien nur sporadisch erfolgt – das sei an nur 13 Fällen in der langen Zeitspanne von über zwei Jahren ersichtlich.
Der Angeklagte berichtete, die Sachen nur zum Einkaufspreis abgegeben zu haben: „Ich habe da nichts für die eigene Tasche gehabt“, sagte er. Er zeigte sich über die Strafverfolgung etwas überrascht, und er erläuterte: „Ich wusste nicht, dass das so verboten ist.“ Bei einer Durchsuchung in seiner Wohnung und am Arbeitsplatz wurden keine weiteren illegalen Aufbaupräparate gefunden. Woher er sie hatte, wollte der 32-Jährige dem Gericht nicht sagen.
Mittlerweile, erzählte er, nehme er die Hilfsmittel nicht mehr. Und auch seine Freunde haben den Pharmazeutika abgeschworen. Die Männer hatten sich beim Training lose über die Einnahme unterhalten, bevor der Angeklagte die Mittel besorgte. Das sei in der Fitness-Szene relativ normal, erläuterte er.
Dessen Verteidiger bat das Gericht um ein mildes Urteil: „Ich sehe die kriminelle Energie hier nicht so hoch, wie bei Jemandem, der Drogen verkauft.“ Angepasst an das finanzielle Einkommen des Beschuldigten, stellte die Richterin das Verfahren ein – vorausgesetzt, der 32-Jährige zahlt binnen sechs Monaten 1200 Euro an eine Stiftung, die sich um die Belange von autistischen Kindern einsetzt. Diesen Zweck hatte sich der Angeklagte gewünscht.