Remscheider vor Gericht 27-Jähriger hofft auf Bewährung

Remscheid · Fahren ohne Führerschein, Fahrerflucht und dann auch noch die Freundin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt: Das Amtsgericht hatte einen Remscheider wegen dieser Taten zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt.

Es soll einen weiteren Verhandlungstag geben.

Es soll einen weiteren Verhandlungstag geben.

Foto: dpa/Stefan Puchner

Gegen diese Strafe hatte der mittlerweile 27-Jährige Berufung eingelegt in der Hoffnung, dass ihm der Aufenthalt hinter Gittern erspart bleibt.

Darüber entscheiden konnte die Kammer allerdings nicht – der Angeklagte war der Verhandlung ferngeblieben und hatte stattdessen seinen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt. Einen guten Eindruck hatte das vor allem bei der Staatsanwaltschaft nicht hinterlassen – vom Berufungsrichter bekam der Mann dennoch eine Chance. Es soll einen weiteren Verhandlungstag geben, an dem der Angeklagte selbst kommen muss. Tut er das nicht, dürften seine Chancen auf eine Bewährungsstrafe schwinden.

„Sie haben es da mit einem richtigen Früchtchen zu tun“, war schon vor Prozessbeginn von der Staatsanwältin in Richtung des Verteidigers zu hören. Dessen Mandant hatte schon einiges „auf dem Kerbholz“, bevor er – mit einem Audi A7 ohne Führerschein unterwegs – vergeblich versucht hatte, einer Polizeikontrolle zu entgehen. Nachdem die Beamten versucht hatten, ihn auf der Bismarckstraße zu kontrollieren, hatte er das Gaspedal durchgetreten. In der Adlerstraße verlor er die Kontrolle über den Wagen und fuhr gegen eine Wand, um kurz darauf vom Unfallort zu fliehen. Noch am gleichen Tag hatte er sich selbst auf der Polizeiwache gestellt. 

Die Anklage warf ihm außerdem vor, seine damalige Lebensgefährtin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Zuvor soll die Frau wegen seines Lebenswandels mit ihm in Streit geraten sein. Wegen der Nachbarn habe man den Streit in einem Auto weitergeführt, dort soll der Remscheider seine Freundin geschlagen und solange gewürgt haben, bis sie bewusstlos geworden sei. Aufgewacht sei sie mit ihrem Kopf auf seinem Schoß, der Angeklagte habe sie daraufhin in die gemeinsame Wohnung gezerrt. Dort angekommen, habe er die Tür abgeschlossen, die Klingel abgestellt und sie erneut gewürgt.

Als sie morgens habe zur Arbeit gehen wollen, sei er es gewesen, der sie mit einer von ihrem Handy abgeschickten Textnachricht bei ihrem Chef entschuldigt habe. In einem unbeobachteten Moment war es der Frau gelungen, ihren Bruder zu informieren – ebenfalls per SMS. Der wiederum hatte die Polizei gerufen. Noch beim Amtsgericht hatte das Opfer eingeräumt, den Angeklagten noch immer zu lieben. Der wiederum hatte das Gericht wissen lassen, dass er irgendwann in seinem Leben „Zuversicht und Glückseeligkeit“ verloren, und sich nun geändert habe. Er wolle seine abgebrochene Ausbildung wieder aufnehmen und hoffe auf eine Bewährungsstrafe. Bleibt abzuwarten, ob der Richter das auch so sieht.

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