Solinger vor Gericht Hotelzimmer als Drogenlager

Solingen · In dem skurrilen Fall stand jetzt die Berufungsverhandlung an. Am Landgericht Wuppertal schüttelte der Richter erst einmal den Kopf.

Beide Parteien zogen vor dem Langericht Wuppertal ihre Berufungen zurück.

Beide Parteien zogen vor dem Langericht Wuppertal ihre Berufungen zurück.

Foto: dpa/Oliver Berg

Arbeiten vom Hotelzimmer aus? Völlig normal, Geschäftskunden sind für Hotels die wichtigsten, Wochenendtouristen nimmt man so mit. Das gilt natürlich auch für das Hotel in der Nähe des Theaters. Dass es hier vor drei Jahren auch mal einen Vorfall mit nicht ganz so seriösen Geschäftsleuten gab, dürfte in der Statistik und für den Ruf des Hotels keine Rolle spielen.

Es war wohl die zentrale, verkehrsgünstige Lage, wegen der in einem Zimmer des Hotels für kurze Zeit ein Lager mit Betäubungsmitteln eingerichtet worden war. Trotz aller Anonymität wurde das schnell bemerkt. Die Polizei griff zu und überraschte den Händler in flagranti, als er Marihuana in kleine Druckverschluss-Tütchen portionierte. 1800 Portionen stellte die Polizei sicher, gewogen waren es 1761 Gramm Marihuana mit ordentlichem THC-Gehalt.

Eigenbedarf? Diese Ausrede funktionierte nicht – hier fand sich das 32-fache der „geringen Menge“. Zudem stellte man bei dem Überrumpelten eine Waffe in Griffweite sicher. Ein knapp 20-jähriger Solinger, als Zusteller der Portionen für die Kunden im Umkreis, hatte von der Straße aus zwar erkannt, dass sich mehrere Personen hinter dem Fenster des Hotelzimmers bewegten. Der Schüler dachte sich aber nichts dabei und wurde beim Eintritt ins Zimmer gleich verhaftet. In einer Bauchtasche fanden die Beamten einige Tütchen und mehr als 800 Euro in kleinen Scheinen – das Geschäft schien gut zu laufen. Es kann aber auch mal ungemütlich werden: Einen Elektroschocker fand man ebenfalls in der Tasche.

Beim Prozess am Amtsgericht gegen die Händler im Juni 2020 gab es keine Ausflüchte, die Beweislage war eindeutig. Der Drahtzieher aus dem Hotelzimmer wurde – vor allem wegen der Waffe – zu drei Jahren Haft verurteilt, sein Bote wegen Mithilfe zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Das war der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr und neun Monate Haft gefordert hatte, zu wenig. Sie ging in Berufung, der Bote ebenfalls. Am Landgericht Wuppertal schüttelte der Richter den Kopf: Die Tat sei bereits über drei Jahre her, der Bote äußerst glimpflich davongekommen, und nach den Coronaverzögerungen solle das Urteil endlich Rechtskraft bekommen. Beide Parteien zogen deshalb ihre Berufungen zurück.

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