Diskussion um Arbeitszeit-Erfassung Solinger Jurist will Überstunden für Rente heranziehen

Solingen / Berlin · CDU-Mann Dr. Kurt Kreizberg fordert Arbeitgeberabgaben zur Rentenversicherung für nicht bezahlte Überstunden. Der Vorschlag wurde der Fachkommission Soziale Sicherheit seiner Partei übermittelt.

Nachdem das Bundesarbeitsgericht in Erfurt der Bundesregierung im vergangenen Monat aufgetragen hat, eine gesetztliche Regelung zur Erfassung von Überstunden in Betrieben zu schaffen, hat sich jetzt auch der Solinger Jurist Dr. Kurt Kreizberg in die aktuelle Diskussion eingestaltet und einen Vorschlag vorgelegt, mit dessen Hilfe in Zukunft „die effektiven, teilweise nicht bezahlten Arbeitsstunden“ zur Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen werden könnten.

Auf diese Weise erweitert Kreizberg, der seit vielen Jahren stellvertretender Vorsitzender des Landesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen der NRW-CDU ist, die allgemeine Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Rente, in der erst kürzlich Forderungen nach einer 42-Stunden-Woche sowie nach einer „Rente mit 70“ erhoben worden sind, um einen zusätzlichen Punkt. Denn tatsächlich geht Kreizberg davon aus, dass der Deutschen Rentenversicherung durch „Überstunden zum Nullarif“ jährlich rund 335 Millionen Euro „durch die Lappen“ gehen – was binnen drei Jahren eine Mindereinnahme in Höhe von immerhin einer Milliarde Euro bedeuten würde, wäre es möglich, dieses Geld der Rentenversicherung zuzuführen.

Dabei haben die Rentenversicherten nach Ansicht des Solinger Rechtsanwalts und Hochschullehrers für Arbeits- und Sozialrecht durchaus einen Anspruch auf diesen Millardenbetrag, der laut CDU-Mann Kreizberg darüber hinaus auch dazu beitrüge, eine Ungerechtigkeit auszugleichen. Denn so erwüchse „dem Mitarbeiter, der im aktiven Erwerbsleben zum ,Nulltarif‘ gearbeitet hat, wenigstens in der Rentenphase ein Vorteil“.

Aus diesem Grund fordert Kreizberg, dass nun im Zuge einer Neuregelung der Arbeitszeiterfassung sowie der alle vier Jahre stattfindenden Betriebsprüfungen „mittels der Zeiterfassung losgelöst von der Frage der Honorierung“ erfasst werden. Dadurch würde nicht mehr nur das gezahlte und „verbeitragte“ Entgelt, sondern auch die „teilweise nicht bezahlten Arbeitsstunden“ zur Grundlage werden. Und daraus würden sich wiederum Nachforderungen ergeben, die auf Basis des Arbeitgeberanteils von 9,3 Prozent des Bruttogehalts zu errechnen seien.

Seinen Lösungsvorschlag hat Kurt Kreizberg, der im Experten- und Kompetenzpool der CDU sitzt, der Fachkommission Soziale Sicherheit der Partei übermittelt. Nach Angaben der CDU-Bundesgeschäftsführung soll der Ansatz Kreizbergs nun in die weitere Arbeit einfließen. So werde die Union die diesbezüglichen Tätigkeiten der Ampel-Koalition „aus der Opposition konstruktiv begleiten“, hieß es zuletzt aus dem Konrad-Adenauer-Haus.

(or)
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