
Wichtiges UrteilOffene Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch
Urlaub verjährt nicht automatisch nach drei Jahren. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt hervor. Die Informationspflicht des Arbeitgebers gelte auch für Arbeitnehmer, die für lange Zeit erkrankt sind.