Mittagessen für Kinder Rommerskirchen hilft Familien mit wenig Geld

Rommerskirchen · Aus dem Rathaus gibt es die Tipps, wie Verpflegung auch in Corona-Zeiten gesichert werden kann. Demnach muss kein Kind auf sein Mittagessen verzichten.

 Mittagessen für Kinder von Geringverdienern bleibt gesichert.

Mittagessen für Kinder von Geringverdienern bleibt gesichert.

Foto: Georg Wendt

Familien mit wenig Einkommen müssen sich auch in Corona-Zeiten keine Sorgen um das Mittagessen für ihre Kinder machen – selbst dann nicht, wenn die gewohnte Verköstigung in Kindertagesstätten und Schulen nicht in gewohnter Form in Anspruch genommen werden kann. Die Gemeinde Rommerskirchen versicherte in einer Mitteilung am Donnerstag: Kinder aus Familien mit geringem Einkommen bekommen weiterhin ihr Mittagessen bezahlt.

Grundlage dafür sei das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), heißt es aus dem Rathaus. Nach Angaben von Kerstin Maaßen, Leiterin des Amts für Senioren, Soziales und Migration, gibt es zur Sicherstellung der Verpflegung von Jungen und Mädchen verschiedene Möglichkeiten. Die Anbieter können das Mittagessen entweder nach Hause liefern oder an einem Ausgabeort zur Abholung bereitstellen. Zudem können sie auch Lebensmittelpakete oder Gutscheine ausgeben, wenn die Zusammenstellung der Lebensmittel für die Zubereitung einer angemessenen Mittagsmahlzeit geeignet ist. Dies gelte selbst dann, wenn es mit Mehrkosten verbunden sei. Das habe auch das Kreissozialamt klargestellt.

Anbieter können sich unter anderem auf www.rheinkreishelden.de über ortsansässige Lieferdienste informieren. Lokale Gastronomen finden Kooperationspartner in dem Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreises Neuss unter dem Link https://but.rhein-kreis-neuss.de.

Die Eltern werden gebeten, sich hinsichtlich der Mittagsverpflegung direkt mit ihrem jeweiligen Anbieter in Verbindung zu setzen. Wer sich beim richtigen Ansprechpartner unsicher ist, wendet sich an die BuT-Koordinationsstelle im Kreissozialamt. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 02181 6015032 oder per E-Mail an bildungspaket@rhein-kreis-neuss.de.

Die Abrechnung erfolgt wie bisher mit dem Sozialamt. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. März dieses Jahres. Im Fall einer Verlängerung dieser Regelung sollen die Eltern entsprechend informiert werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort