Rommerskirchen Abwasser: Gericht entscheidet

Rommerskirchen · Zwei Landwirte haben den vom Verwaltungsgericht Düsseldorf vorgeschlagenen Vergleich abgelehnt. Ihr Rechtsvertreter Peter Herzogenrath sucht die endgültige Entscheidung vor dem OVG Münster.

 Peter Herzogenrath, Geschäftsführer der Kreisbauernschaft, will Klarheit durch ein Urteil des obersten Verwaltungsgerichts.

Peter Herzogenrath, Geschäftsführer der Kreisbauernschaft, will Klarheit durch ein Urteil des obersten Verwaltungsgerichts.

Foto: H. JAZyk

Der Streit um die Gebührensatzung beim Abwasser wird weiter vor Gericht ausgetragen. Für zwei von ihm vertretene Landwirte hat Peter Herzogenrath, Geschäftsführer der Kreisbauernschaft, jetzt Widerspruch gegen den Anfang Dezember vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geschlossenen Vergleich eingelegt (die NGZ berichtete).

Dies indes ist nur ein Zwischenschritt: "Ich gehe davon aus, dass die Kammer ihre Rechtsauffassung nicht ändern und die Klage abweisen wird", sagt Peter Herzogenrath. Er will nun in der nächsten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die endgültige Entscheidung suchen. Anders als das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist Herzogenrath der Überzeugung, dass sich aus einem Urteil des OVG von 1995 nicht ergibt, "dass die bloße Möglichkeit des Anschlusses an den Kanal ausreicht", um eine Grundgebühr zu erheben.

Deren Einführung vor einem Jahr hatte den Landwirten drastische Gebührensteigerungen in Höhe von zum Teil mehr als 1000 Euro beschert. Während die Gemeinde darauf beharrt, dass eine solche Grundgebühr erforderlich sei, verweisen Landwirte wie Hans-Josef Huthmacher aus Butzheim darauf, dass 85 Prozent aller Kommunen in NRW eine solche Gebühr nicht erhöben.

Das Verwaltungsgericht hatte deutlich gemacht, dass es den Standpunkt der Gemeinde teilt und einen Widerrufsvergleich vorgeschlagen. Zugleich regte das Gericht an, die so genannte 50-Prozent-Regelung der Abwassersatzung künftig ohne vorherigen Antrag anwendbar zu machen — was der Rat per Satzungsänderung inzwischen getan hat. Die Landwirte können ihren Gebührenanstieg damit zumindest halbieren.

Das genügt den von Peter Herzogenrath vertretenen Klägern nicht. "Bei einem geht es um Grundstücke, die gar nicht angeschlossen sind und auch technisch nicht ohne weiteres anschließbar sind", erläutert Herzogenrath. Er stützt sich bei seiner Argumentation auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das im Gegensatz zu der in Düsseldorf vertretenen Rechtsansicht steht.

Dem Juristen zufolge soll nun das oberste NRW-Verwaltungsgericht Klarheit schaffen. Die Frage, wie er die Chancen am OVG einschätzt, beantwortet Peter Herzogenrath mit der Juristen-Weisheit: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand." Ähnliches gilt auch für die Dauer des Rechtsstreits: "Es kann 2013 werden." Sollte die Entscheidung für seine Mandanten tatsächlich günstig ausfallen, könnten hiervon auch die übrigen Kläger rückwirkend profitieren.

(NGZ)
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