Konflikt in der Rheinberger Natur Angler müssen am Wolfskuhlensee auch Hundehalter dulden

Rheinberg · Wer darf eigentlich was am verpachteten Gewässer „Wolfskuhlensee 1“ in Budberg an der Wolfskuhlenallee? Dort waren sich Angler als Pächter und Hundebesitzer nicht immer einig. Der Kreis Wesel gibt Auskunft über die Rechtslage.

 Am Wolfskuhlensee 1 in Budberg kommen sich Hundebesitzer und Angler, die das Gewässer gepachtet haben, zuweilen ins Gehege (Archiv).

Am Wolfskuhlensee 1 in Budberg kommen sich Hundebesitzer und Angler, die das Gewässer gepachtet haben, zuweilen ins Gehege (Archiv).

Foto: Fischer, Armin (arfi )/Fischer, Armin ( arfi )

Hundebesitzer wunderten sich über Verbotsschilder, die – das stellte sich später heraus – Angler an dem von ihnen gepachteten Wolfskuhlensee 1 aufgestellt hatten. Die Angler haben sie aufgestellt, weil sie sich über Vandalismus, Vermüllung und uneinsichtige Hundebesitzer ärgern. Auch der Waldeigentümer ist sauer über manches Fehlverhalten auf seinen Flächen: Im Budberger Wald hat sich einiges aufgestaut (wir berichteten).

Das Regionalforstamt Niederrhein hat nicht zulässige Schilder inzwischen wieder abmontieren lassen. Ansonsten habe es keine Beanstandungen gegeben, teilte jetzt der Kreis Wesel auf Nachfrage mit. Offen geblieben war die Frage, wer im Wald und am See was darf. Es existiere ein Fischereipachtvertrag der Interessengemeinschaft Wolfskuhlensee 1 mit dem Eigentümer des Gewässers, Roderich Freiherr von Loë. Dieser Vertrag erlaube den Mitgliedern, im See zu fischen. Dennoch dürften auch andere Besucher an den See gehen, um sich zu erholen. Radfahrer und Fußgänger dürften vorhandene Wege nutzen. Hunde dürften nicht frei laufen gelassen werden, eine Anleinpflicht bestehe allerdings nicht. Nur im Wald seien die Hunde außerhalb der Wege anzuleinen.

Die betroffenen Flächen gehören zum Landschaftsschutzgebiet L 22 „Haus Wolfskuhlen und Baggerseen südlich Budberg“. Der Kreis Wesel: „Flächen außerhalb der Straßen und Wege dürfen betreten werden. Hunde dürfen nicht frei laufen. Es ist ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, dass Angler dort ungestört der ihnen eingeräumten Nutzung nachgehen können.“ Soweit Hunde ans Wasser gelassen werden, muss Rücksicht auf Angler und andere Erholungsuchende genommen werden. Wild darf nicht gestört werden, ebenso wenig Brut und Lebensstätten wildlebender Tiere. Der Kreis Wesel: „Dies gilt für alle Erholungsuchenden.“

Budberger See in Rheinberg: Angler müssen Hundehalter dulden
Foto: grafik
Budberger See in Rheinberg: Angler müssen Hundehalter dulden
Foto: grafik

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