Remscheider zieht Berufung zurück Zwei Wochen Dauerarrest für Räuberische Erpressung

Remscheid/Wuppertal · Nach der Verurteilung am Amtsgericht zu einem 14-tägigen Dauerarrest wegen Räuberischer Erpressung von einer Zigarette zum einen und der alkoholgetrübten Anpöbelei einer Gruppe Gleichaltriger im Hauptbahnhof zum anderen war ein 20-jähriger Remscheider in die Berufung gegangen.

 Es blieb am Ende bei der Jugendstrafe von zwei Wochen Dauerarrest.

Es blieb am Ende bei der Jugendstrafe von zwei Wochen Dauerarrest.

Foto: dpa/Oliver Berg

Vor dem Landgericht Wuppertal konnte er am ersten Verhandlungstag durchaus einen Punktgewinn verbuchen – schon die Frage, ob die beiden späteren Kontrahenten gemeinsam am Zentralpunkt ausgestiegen waren, wurde von den Zeugen widersprüchlich beantwortet. Für die Behauptung der Anklage, der mögliche Täter sei nun hinter dem Opfer her und habe ihn auf einem kleinen Abkürzungspfad niedergeschlagen, gab es keine Zeugen, nur Mutmaßungen.

Auch das Opfer, für das der Überfall völlig überraschend kam, vermutete nur, konnte aber nicht mit Gewissheit sagen, ob es der schwarzhaarige Mitfahrer gewesen sei – bei der Polizei habe auch ein Blonder zur Diskussion gestanden. Heftige Suche des Freundeskreises nach Fotos des möglichen Täters im Internet war schnell erfolgreich – das bewies aber nur, dass er in der Linie 260 von Wermelskirchen bis zum Zentralpunkt mitgefahren war, nicht mehr.

Den Richter schien das alles nicht zu überzeugen. Der psychologische Gutachter gab dann eine durchaus positive Prognose für die weitere Entwicklung zum Erwachsenen und verneinte, dass der Remscheider nach heutigem Stand einen Hang zum Alkohol habe – die Straftaten selbst lägen ja schon zwei Jahre zurück. Da warf der Richter dem ziemlich konsternierten Gutachter vor, er habe sich vom Angeklagten vorführen lassen: „Man muss nicht immer glauben, was ein Angeklagter so sagt.“ Sein kaum versteckter Wunsch, den Angeklagter in den Maßregelvollzug zu bringen, also in einen Haftaufenthalt mit Entzugstherapie, wäre wohl kaum im Sinne des Betroffenen gewesen.

Die Strafe selbst hätte in der Berufung nicht erhöht werden können, aber die Bewährungsauflagen können neu festgelegt werden – und das wäre eine solche gewesen. Sowohl der Gutachter wie auch der Jugendgerichtshelfer sahen übereinstimmend keine Notwendigkeit für eine solche Maßnahme, worauf der Richter noch deutlicher wurde: Ein anderer Gutachter könne bestellt werden. Der gewünschte Freispruch wäre unrealistisch. Eine weitere Berufungsinstanz gäbe es nicht. Um jedem Risiko aus dem Weg zu gehen, zog der Angeklagte die Berufung zurück. Also blieb es bei der Jugendstrafe von zwei Wochen Dauerarrest.

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