Ziel waren Schulen, Kitas und ein Hotel in Remscheid Harte Urteile wegen Bandendiebstahls

Remscheid · Harte Urteile, penibel zugeordnet im Remscheider Bandendiebstahl: Nach unzähligen Verhandlungstagen, unterbrochen durch Ausfälle wegen Krankheit, schloss das Landgericht in Wuppertal die Ermittlungen ab.

REMSCHEID/WUPPERTAL Harte Urteile, penibel zugeordnet im Remscheider Bandendiebstahl: Nach unzähligen Verhandlungstagen, unterbrochen durch Ausfälle wegen Krankheit, schloss das Landgericht in Wuppertal die Ermittlungen ab. Dabei waren die Mitglieder der Remscheider Viererbande im Alter zwischen 21 und 29 Jahren durchaus hilfreich, hatten nach kurzem Zögern ihre jeweiligen Beteiligungen offengelegt und dem Gericht die Zuordnungen der einzelnen Straftaten erleichtert.

In der Lockdown-Zeit zwischen Januar und Juni 2021 hatten sie im Remscheider Raum vorzugsweise leerstehende Kitas, Schulen, ein geschlossenes Hotel und auch andere vermutlich lohnende Objekte ausgeräumt. Die Planung war sehr präzise. Angefangen bei Ausforschungen der Objekte über Internet und Landkarten, Festlegung der Fahrtrouten und Transport mit einem unauffälligen Taxi durch die Freundin des Haupttäters, weil das während der Ausgangssperre fahren durfte.

Berücksichtigt wurden vom Gericht die problematischen Lebensumstände und der jahrelange Rauschgiftkonsum der Täter. Gründe für die schlechten Startbedingungen fanden sich viele, so der psychiatrische Gutachter: Misshandlungen durch die Eltern, deren Alkoholkonsum oder seelische Schäden, die bei einem Angeklagten bereits zu Aufenthalten in der Klinik Tannenhof geführt hatten.

Verurteilt wurde der Haupttäter und Organisator zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Ähnlich ein weiterer Angeklagter, der trotz Aufklärungshilfe drei Jahre und neun Monate Haft erhielt. Zwei Jahre und 8 Monate muss ein weiterer Täter nun absitzen, auch wenn er nur teilweise dabei war. Gleiches auch beim vierten Angeklagten, der sich nach einigen Einbrüchen aus der Gruppe verabschiedet hatte.

Aus der Beute werden mehrere zehntausend Euro eingezogen – soweit noch vorhanden. Entziehungskuren innerhalb der Haft wegen des exzessiven Gebrauchs von Rauschmitteln und Alkohol wurden angeordnet. Lediglich ein Angeklagter, dessen Untersuchungsshaft aufgehoben wurde, wurde gegen Meldeauflagen auf freien Fuß gesetzt, da er noch ohne Vorstrafe war. Die anderen mussten in ihre Zellen zurückkehren.

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