Remscheider vor Gericht Stalking-Vorwürfe gegen 22-Jährigen

Remscheid · Meist hört man erst dann davon, wenn das Drama längst seinen Lauf genommen hat.

 Der Angeklagte soll seine Ex-Freundin in ihrer Wohnung eingesperrt, gewürgt und gegen eine Tischplatte gedrückt haben.

Der Angeklagte soll seine Ex-Freundin in ihrer Wohnung eingesperrt, gewürgt und gegen eine Tischplatte gedrückt haben.

Foto: dpa/Volker Hartmann

So wie noch vor Wochen in Neuss, als ein Stalker seine Ex-Partnerin in einem Blumenladen erschossen und sich danach vor einen Zug geworfen hatte. Zuvor hatte es ein Kontaktverbot gegeben, geholfen hat es der Frau nicht.

Der 22-jährige Remscheider, der sich derzeit wegen Nötigung, Beleidigung, Körperverletzung und dazu auch noch wegen Anstiftung zum Mord vor dem Düsseldorfer Landgericht zu verantworten hat, soll gegen ein solches, von seinem Opfer gerichtlich erwirktes Kontaktverbot, mehr als 40 Mal verstoßen haben. Er soll seine Ex-Freundin bereits zuvor in ihrer Wohnung eingesperrt, gewürgt und gegen eine Tischplatte gedrückt haben. Die Nachstellungen auf Instagram & Co. gerieten da beinahe schon zu Randnotizen. Die Anklage jedenfalls liest sich wie ein klassischer Fall von Stalking – die Ohnmacht der Opfer eingeschlossen.

Nun sagte in dem im Mai begonnenen Prozess der neue Freund der Ex-Partnerin des Angeklagten aus. Als Prozessbeobachter bekam man einen Eindruck davon, was ein solches Geschehen im Leben der Betroffenen anrichtet. Der 33-jährige Zeuge hatte die junge Frau kennengelernt, als sie sich gerade vom Angeklagten getrennt hatte. Vollkommen aufgelöst habe sie ihn im Sommer 2017 angerufen, nachdem ihr Ex-Freund sie in der Wohnung eingeschlossen und gewürgt haben soll. Anfangs sei man freundschaftlich verbunden gewesen, nach ein paar Wochen wagte sich die junge Frau in eine Beziehung mit dem Zeugen. Von da an geriet auch er in den Fokus des Stalkers. Als der die Schlösser im Mietshaus der Ex-Freundin verklebte, ihr Geschenke vor die Haustür stellte und sie auch noch auf der Arbeitsstelle heimsuchte, zog der junge Mann in die Wohnung seiner Freundin nach Düsseldorf.

Dort angekommen, wurde er sofort in das Geschehen hineingezogen. Als er den Angeklagten zur Rede stellte, soll der damit gedroht haben, dass demnächst Blut fließen werde. Hinzu kam ein gefälschter Instagram-Account, mit dem der Angeklagte den Mann als Pädophilen und Vergewaltiger verunglimpfte. Nachdem derartige Unterstellungen auf Flyern und per WhatsApp auch bei dessen Freunden und Arbeitskollegen gelandet waren, kündigte der 33-Jährige aus Scham seinen Job und brach den Kontakt zum Freundeskreis ab. Am Ende fand er dann auch noch Briefe im Hausflur seiner Eltern, denen der Angeklagte nahelegt haben soll, ihren Sohn umzubringen. Der habe das als Pädophiler verdient.

Bei der Polizei war der Angeklagte da längst schon kein Unbekannter mehr. Auf einer Düsseldorfer Wache soll er Hausverbot gehabt haben, weil er dort ständig in den Gängen herumgelungert haben soll. Ein Polizeibeamter, der aus Furcht vor zerschnittenen Bremsschläuchen sein Motorrad nicht mehr an der Wache habe parken wollen, soll an einem der kommenden Verhandlungstage als Zeuge aussagen. Die Opfer waren da schon etliche Male mit dem Versuch gescheitert, den 22-Jährigen anzuzeigen. Erst das konsequente Vorgehen einer Polizeikommissarin habe den Fall ins Rollen und den Remscheider auf die Anklagebank gebracht.

Der wiederum drohte nun der Vorsitzenden Richterin erst mit einem Befangenheitsantrag und dann auch noch mit einer Strafanzeige. Von seinem Fragerecht gegenüber dem neuen Freund seiner Expartnerin machte er ausgiebig und zuweilen wirr Gebrauch – schon zuvor hatte er angekündigt, seinen Anwalt entpflichten und sich selbst verteidigen zu wollen. Auf sein bereits angekündigtes Schlusswort und auf die Expertise des psychiatrischen Gutachters darf man gespannt sein.

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