Remscheider vor Gericht Mit Axt gedroht – Angeklagter muss in die Psychiatrie

Remscheid/Wuppertal · Nachdem die Kammer sich eine Stunde lang beraten hatte, stand das Urteil fest: Der wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung angeklagte Remscheider wurde zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt – seine Unterbringung in der Psychiatrie wurde angeordnet.

 Die Verteidigung hätte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten für angemessen gehalten.

Die Verteidigung hätte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten für angemessen gehalten.

Foto: dpa-tmn/Uli Deck

Zuvor hatte ihm der psychiatrische Gutachter verminderte Schuldfähigkeit und bei einigen Taten sogar Schuldunfähigkeit attestiert. Aus Sicht des Sachverständigen sei es glücklichen Umständen zu verdanken gewesen, dass nicht mehr passiert sei. Sämtliche Opfer hätten sich besonnen verhalten – so wie auch der Bekannte des Angeklagten, der mit einer Axt und einem Hammer bedroht worden sei. Der 30-Jährige sei höchst gefährlich und werde Taten folgen lassen: So die Prognose des psychiatrischen Gutachters, der sich das Gericht am Ende mit dem Unterbringungsbeschluss anschloss.

Dass er unberechenbar ist, hatte der Angeklagte zuvor selbst durchscheinen lassen. Zum Prozessauftakt war er durch lautstarke Wortmeldungen und Zwischenrufe einem Saalverweis nur knapp entgangen. Am dritten Verhandlungstag war es dann soweit: Die Kammer schloss den Mann von der Verhandlung aus. Umso irritierender erschien für Prozessbeobachter das, was der Verteidiger in seinem Plädoyer zum Besten gegeben hatte. „Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, war vom Anwalt des Angeklagten zu hören.

Dass es mehrere Gewaltschutzverfahren gegeben hatte, gegen deren Anordnungen sein Mandant verstoßen hatte? Aus Sicht der Verteidigung sei daran dessen inkonsequente Ex-Partnerin nicht unschuldig. Sie habe dem 30-Jährigen immer wieder zu verstehen gegeben, dass er sich ihr durchaus nähern dürfe. Dass das Gericht sich auf derartige „Kinderspielchen“ eingelassen habe und so etwas auch noch bestrafen wolle? Davon halte er selbst nichts.

Damit allerdings war es noch längst nicht genug – auch am psychiatrischen Sachverständigen ließ der Verteidiger kein gutes Haar. Es hieße ja, dass man sich über Psychiater lustig machen könne – und das solle man auch weiterhin tun. Dieser hier habe aus seiner Sicht jedenfalls mit Fachbegriffen um sich geworfen und eine Gefährlichkeitsprognose abgegeben, um die er vom Gericht gar nicht gebeten worden sei. Damit habe der Sachverständige den Richter „wild gemacht“. Er selbst hätte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten für angemessen gehalten.

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