Körperverletzung in Rheydt Gericht sieht keinen versuchten Totschlag

Mönchengladbach · Drei junge Männer schlugen einen 18-Jährigen in Rheydt zusammen. Das Landgericht Mönchengladbach hat sie nun zu Haftstrafen verurteilt. Den Vorwurf des versuchten Totschlags bestätigte die Kammer nicht.

 Das Landgericht in Mönchengladbach.

Das Landgericht in Mönchengladbach.

Foto: dpa/Marius Becker

Im Prozess gegen drei Schläger verhängte die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts am Freitag mehrjährige Haftstrafen. Die 16, 18 und 20 Jahre alten Männer waren angeklagt, einen 18-Jährigen in Rheydt brutal zusammengeschlagen zu haben. Im Verlauf der Prügelei soll der 20-jährige Angeklagte den Geschädigten über die Schulter auf den Boden geworfen haben. Bei seinem Aufprall auf den Kopf erlitt das Opfer zwei lebensgefährliche Hirnblutungen.

Seit dem 13. Mai mussten sich die drei jungen Männer wegen gemeinschaftlich versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung verantworten. Diesem Tatvorwurf folgte die Kammer nach der Beweiserhebung nicht. Der Vorsatz habe sich bei allen Angeklagten nicht bestätigt, so der Vorsitzende Richter Lothar Beckers. Allen sei jedoch eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorzuwerfen.

Der 16-Jährige muss für 3 Jahre und 6 Monate, der 18-Jährige für 4 Jahre und der 20-jährige Haupttäter für 5 Jahre in Haft. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwältin erklärt, dass sich der Tatvorwurf für die beiden jüngeren Täter „nur zum Teil bestätigt“ habe. Für den 20-Jährigen hatte sie den Tatvorwurf eines versuchten Totschlags bestehen gelassen. Auch die Kammer hob in ihrer Urteilsbegründung hervor, dass es einen Punkt gebe, der Platz für Zweifel lasse: Denn der 20-Jährige habe sich schnell und zunehmend in den Streit eingemischt und seine Kampfkunsterfahrung demonstrieren wollen. Dies habe schließlich in dem Wurf des Geschädigten über die Schulter des Angeklagten gegipfelt. Es sei jedoch „nicht ausschließbar erwartbar“, dass ein Opfer versuche, sich bei so einem Wurf und dem folgenden Sturz abzurollen. „Und wir haben nichts, was dagegenspricht, dass der Mann dabei nicht bei Bewusstsein war“, so Beckers. Trotzdem sei man hier in einem sehr gefährlichen Grenzbereich.

Alle Haftstrafen wurden nach Jugendstrafrecht verhängt. Besonders der 16- und der 18-Jährige müssten noch „an ihrer Entwicklung arbeiten“ und „mal den Knall hören“, so Beckers. Die beiden jüngeren Angeklagten waren bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten und verfügen über Vorstrafen. Der 18-Jährige ist seit seinem 14. Lebensjahr auffällig und als jugendlicher Intensivtäter bekannt. Sowohl die Anwälte des 16- und des 18-Jährigen als auch die Staatsanwältin erklärten am Freitag Rechtsmittelverzicht, damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Anwalt des 20-Jährigen wird noch mit seinem Mandanten beraten, ob er das Urteil annimmt.

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