Prozess Haftstrafe für 30-jährigen Einbrecher
Emmerich/Kleve · Er brach in Firmengebäude ein und drohte einem Sicherheitsmann mit einem Hammer. Das Klever Landgericht verurteilte den drogenabhängigen Mann aus Emmerich deswegen zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.
Eine Reihe von Einbrüchen hat im vergangenen Jahr die Emmericher Polizei beschäftigt. Das bevorzugte Ziel des Täters (oder der Täter): Firmengebäude. Die bevorzugte Tageszeit: nachts. Von „15 oder 16 vergleichbaren Fällen“ spricht am Montag ein Kriminalbeamter im Zeugenstand des Klever Landgerichtes. Eine „Serie“ sei das gewesen, sagt der Polizist, und geendet habe diese Serie abrupt am 9. Februar 2019.
Der 9. Februar 2019 ist der Tag der Festnahme eines heute 30-jährigen Emmerichers, der am Montag auf der Anklagebank im Klever Landgericht sitzt. Die Polizei hatte den Angeklagten in der Nähe eines Firmengebäudes festgenommen, in das kurz zuvor eingebrochen worden war.
Ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes war in der Nacht der Festnahme zu dem Firmengebäude an der Max-Planck-Straße gefahren, weil ein Bewegungsmelder nächtliche Aktivität auf dem Gelände angezeigt hatte. „Das konnte nur ein Tier oder ein Einbrecher sein“, erinnerte sich der Sicherheitsmitarbeiter am Montag im Zeugenstand. Es war kein Tier – sondern der Angeklagte, der sich Zugang zu dem Gebäude verschafft und dort Beute gemacht hatte. Als er den Wachmann sah, hob er drohend einen Spitzhammer und floh dann mit dem Diebesgut.
Weit kam der Angeklagte allerdings nicht, denn der Wachmann hatte bereits die Polizei verständigt. Und die war innerhalb weniger Minuten vor Ort, überwältigte den Fliehenden. Die Wohnung des Festgenommenen wurde dann durchsucht – und schnell drängte sich den Beamten ein mögliches Motiv des Mannes auf: Drogenabhängigkeit, und eine damit verbundene Geldnot. Eine „typische Junkie-Bude“ und „abartig versifft“ sei der Wohnraum des heute 30-Jährigen gewesen, überall hätten gebrauchte Spritzen herumgelegen, schildert der Kriminalbeamte.
Aber nicht nur Spritzen, sondern auch Teile von Geldkassetten, wie sie zuvor bei Einbrüchen in Emmericher Firmengebäude entwendet worden waren, fanden die Beamten bei der Durchsuchung. Hinzu kam, dass der Festgenommene am 9. Februar eine Arbeitshose getragen hatte, wie sie bei einem früheren Einbruch in dasselbe Firmengebäude entwendet worden war.
Reichlich Belastungsmaterial also, um das der Angeklagte am Montag nicht herumkommt. Er räumt einen Teil der Einbrüche ein, am Ende wird er wegen vier Einbruchdiebstählen und einem besonders schweren räuberischen Diebstahl (weil mit Hammer-Drohung) zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gar sieben Jahre und sechs Monate hatte die Staatsanwaltschaft zuvor beantragt, die Verteidigung hingegen nicht mehr als zweieinhalb Jahre.
Auch die Frage nach dem Maßregelvollzug für suchtkranke Straftäter stand während des Prozesses im Raum. Der Angeklagte hatte zuvor von seiner Rauschmittellaufbahn berichtet: Alkohol, Cannabis, dann kam Amphetamin, und zuletzt das Heroin. Jeden Tag habe er zuletzt das Opiat mit dem extrem hohen Abhängigkeitspotenzial konsumiert, „leider Gottes“, wie der Angeklagte sagt. „Wie viel?“, will der Kammervorsitzende wissen. „Das waren schon ein paar Gramm pro Tag.“ „Zwei? Drei?“ „Auch schon mal vier“, erklärt der 30-Jährige, zum Preis von etwa 25 Euro pro Gramm. Mit dem Hartz IV, das der mehrfach vorbestrafte Mann zuletzt erhielt, kam er da nicht weit.
Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde am Montag dennoch nicht angeordnet. Zwar erfüllt der Angeklagte eigentlich alle Voraussetzungen, wie der Sachverständige zuvor festgestellt hatte: Er hat den Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu konsumieren, und es ist bei fortschreitendem Konsum mit weiteren Straftaten zu rechnen. Allein: Es fehlt an der Motivation des Angeklagten. Eine positive Erfolgsaussicht konnte die Kammer daher nicht feststellen.