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Prozess gegen Remscheider Hund im heißen Auto – Mann bedroht Ordnungsamt

Remscheid/Wuppertal · In Zeiten wie diesen, in denen Widerstand gegen die Polizei manchmal geradezu als Ritual aggressiv-kraftstrotzender Männlichkeit zelebriert wird, steht man Angeklagten, die sich mit gezogener Pistole gegen Ordnungsbehörden durchsetzen wollten, ziemlich skeptisch gegenüber.

 Der 71-jährige Remscheider zog die Berufung schließlich zurück.

Der 71-jährige Remscheider zog die Berufung schließlich zurück.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Das Landgericht Wuppertal hatte nun über die Berufung dieses 71-jährigen Remscheiders gegen ein Urteil des Amtsgerichts zu befinden, das ihn zu acht Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 400 Euro an ein Hospiz verurteilt hatte.

Vom nicht erschienenen Anwalt fühlte er sich verlassen, vom Ordnungsamt unfair angegriffen, von der Justiz übermäßig hart bestraft – eine Mischung aus Angst und einem Gefühl von Wehrlosigkeit war deutlich zu spüren. Genau dies aber hatte wohl auch zur Eskalation am Casino-Kreisel beim Finanzamt in Wuppertal geführt. Das Bellen seines Hundes, einem wachsamen Mittelschnauzer, der in einer Hundebox im parkenden Auto seiner Frau lag, war Passanten aufgefallen. Nach 25 Minuten bei
25 Grad Außentemperatur wurde das Ordnungsamt alarmiert, um den Hund vor dem Hitzetod zu bewahren. Eine Scheibe einzuschlagen hätte den Hund verletzen können, so das Ordnungsamt beim Amtsgericht. Da die Halterin des Autos nicht erreichbar schien, bestellte man einen Abschleppdienst, der das Auto öffnen sollte.

Der dazukommende Rentner reagierte ungehalten und heizte die Situation noch weiter an. Sich auszuweisen – das brauche er nicht bei Mitarbeitern des Ordnungsamtes, das könne nur die Polizei verlangen. War es nun eine ungute Mischung von Aggression und dem Gefühl der Wehrlosigkeit gegenüber den Griffen der Ordnungshüter, als er seine Pistole zog (für die er den Kleinen Waffenschein besaß), seine Ausweispapiere wieder aus den Händen riss und dann erst von den Ordnungshütern überrumpelt werden musste?

Nein, in vielen Punkten sei er in seinem Rechtsverständnis falsch informiert, klärte ihn der Richter auf: Ordnungsbehörden dürfen genauso wie die Polizei Personalien aufnehmen und Widerstand sogar mit Gewalt brechen. Entscheidend für die Strafzumessung sei die Drohung mit der Pistole, die habe ihm die sehr milde (so der Berufungsrichter) Bewährungsstrafe von acht Monaten eingebracht – gut, dass er vorher noch nie negativ aufgefallen war.

Ob das Urteil auch nach einer Berufungsverhandlung so bleiben würde, wollte ihm der Richter nicht garantieren. Nachdenklich geworden, zog der Remscheider seine Berufung schließlich zurück. Nachdenken wird aber auch das Ordnungsamt – ob er jetzt noch die Voraussetzungen für einen Waffenschein erfüllt?

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