Remscheider vor Gericht Haftstrafe für Schul-Einbrecher

Remscheid · In eine Schule einsteigen und ein paar Dinge „mitgehen“ lassen? Auch das wäre alles andere als ein „Dumme-Jungen-Streich“ gewesen. So etwas über Monate hinweg und dann auch noch mehrfach in der gleichen Nacht zu tun: Das zeugt schon von enormer krimineller Energie.

Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Haftstrafe zugunsten einer stationären Therapie zurückgestellt werden kann.

Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Haftstrafe zugunsten einer stationären Therapie zurückgestellt werden kann.

Foto: dpa/Peter Steffen

Einem Remscheider und bereits verurteilten Mittätern hatte die Staatsanwaltschaft genau das vorgeworfen, minutenlang hatte die Staatsanwältin 18 Einbrüche in Schulen, Kindertagesstätten und Firmengebäude aufgelistet. Überwiegend in Remscheid – eine Tat sollen die Angeklagten in Wermelskirchen begangen haben, eine weitere in Sprockhövel. Begonnen hatte die Einbruchsserie mit unterschiedlicher Tatbeteiligung am 28. Dezember 2020 mit dem Einbruch in das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg an der Freiheitstraße. Dort sollen die Täter über den Zaun geklettert sein, um dann ein Fenster aufzuhebeln. Im Verwaltungstrakt sollen sie sämtliche Türen und einen Tresor aufgebrochen haben, aus dem sie 2900 Euro Bargeld entwendet haben sollen.

Es folgte Anfang 2021 ein Einbruch in ein Hotel an der Schüttendelle, in dem sämtliche Räume durchsucht wurden. Tatbeute: zwei Thermomix-Geräte, drei Tablets, eine Kamera, zwei Küchenmaschinen, eine Musikbox, acht Messer und ein Kaffeevollautomat. An diesem Einbruch soll der 28-jährige Remscheider ebenso beteiligt gewesen sein wie an dem in die Rudolf-Steiner-Schule. Dort hatten die Täter mehrere Türen zum Schulgebäude und zum Lehrerzimmer aufgehebelt und versucht, in den Neubau zu gelangen. Auch in die Klassenzimmer waren die Täter eingedrungen. Dafür war der Angeklagte vom Amtsgericht zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Eine weitere Haftstrafe war gegen ihn wegen eines Einbruchs in das Gebäude einer Werkzeugtechnikfirma verhängt worden. Dort hatte er Türen aufgehebelt, Scheiben eingeschlagen und einen Getränke- und Snackautomaten aufgebrochen. In den Büroräumen waren Schränke, Schreibtische und Tresore aufgebrochen und nach Diebesgut durchwühlt worden. Aus einem der Tresore hatten die Täter Uhren im Wert von 30.000 Euro mitgehen lassen. Auch dafür hatte das Amtsgericht eine Haftstrafe verhängt, gegen beide Verurteilungen war der Remscheider in Berufung gegangen.

Erschwerend hinzu kam nun noch, dass der Angeklagte bei beiden Taten unter Bewährung stand, weil er 2020 in die Räume einer freikirchlichen Gemeinde in Wermelskirchen eingebrochen war. Er habe Geld gebraucht, um seinen Drogenkonsum finanzieren zu können. Nun will er eine Therapie machen, der Antrag sei gestellt. Der Berufungsrichter verurteilte den 28-Jährigen dennoch zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Haftstrafe zugunsten einer stationären Therapie zurückgestellt werden kann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort