Landgericht Gütliche Einigung in der Berufung

Remscheid/Wuppertal · Prügelei, Beleidigung und Diebstähle: Am Ende bleibt alles beim alten.

Es waren sicher nicht allein die 25 Cent zuviel berechneter Dosenpfand, die der argusäugige Anwalt des Berufungsklägers gegen ein Urteil des Amtsgerichts in Stellung brachte. Die seien nämlich von der durch den Diebstahl seines Klienten verursachten Schadenssumme von 3,48 Euro abzuziehen. Die wiederum sei entstanden, als der Angeklagte im Real-Markt an der Alleestrasse eine Packung Putenfilets und eine Dose österreichischer Limonade entwendete - und in einer Umkleidekabine gleich vertilgte. Schließlich habe der Mann zuvor 48 Stunden lang nichts gegessen. Und da man ihn auf frischer Tat ertappt habe, sei die Dose ja gleich dort geblieben . . .

Das allein hatte natürlich nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten geführt, ausgesetzt für drei Jahre auf Bewährung mit Ableistung von 200 Sozialstunden. Die wurde gegen den Remscheider verhängt als Zusammenfassung von deutlich heftigeren Straftaten. Denn nach dem Vertilgen der gestohlenen Mahlzeit versuchte er vom Willy-Brandt-Platz aus den Bus zu nehmen. Allerdings erkannte der Busfahrer das gefälschte Ticket und wollte es gleich einbehalten. Was folgte, war eine vom Angeklagten angezettelte Prügelei. Der Busfahrer beklagte ein zugeschwollenes Auge, vier Wochen Krankschreibung und nach wie vor anhaltende Schlafstörungen.

Gegen die besagte Körperverletzung waren andere Verfehlungen des Angeklagten vergleichsweise harmlos. So wie der Diebstahl einer Geldbörse mit EC-Karten, die er für Bestellungen im Internet missbrauchte. Dass die Herrenschuhe dann versehentlich bei der zuvor Bestohlenen landeten, war Künstlerpech. Die böse Beleidigung von Mitarbeitern im Jobcenter durch einen Brief mit der Anrede „Sehr geehrte Nationalsozialisten“ war nach Meinung seines Anwalts als Satire zu verstehen.

Gegen das in ihren Augen zu milde, erstinstanzliche Urteil war die Staatsanwaltschaft in die Berufung gegangen. Der Angeklagte fand es wiederum zu hart, da er sich als nicht schuldfähig sah. Das psychologische Gutachten sah eine beginnende Einsicht in sein Chaos. Auch der Bewährungshelfer gab eine gute Prognose ab. Das gab den Ausschlag für die Verständigung der beiden Parteien, ihre jeweiligen Berufungen zurückzunehmen und es bei der erstinstanzlich verhängten Bewährungsstrafe zu belassen.

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