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Der Sport in der Corona-Krise Fußball-Spielbetrieb geht weiter – mit 2G oder PCR-Test

Duisburg/Kreis Mettmann · Nach dem Mittelrhein und Westfalen gibt jetzt auch der Fußballverband Niederrhein grünes Licht für den Spielbetrieb am Wochenende.

 Die Corona-Pandemie schränkt den Sport wieder ein, auch wenn eine Unterbrechung der Saison noch kein Thema ist.

Die Corona-Pandemie schränkt den Sport wieder ein, auch wenn eine Unterbrechung der Saison noch kein Thema ist.

Foto: imago images/Michael Weber/Michael Weber IMAGEPOWER via www.imago-images.de

Nach der Veröffentlichung der neuen Corona-Schutzverordnung am Dienstag vereinbarten die meisten Sportverbände bereits am Mittwoch, dass der Spielbetrieb unter Einhaltung der 2G-Regel weitergeht, lediglich  die Fußballverbände ließen sich länger Zeit mit ihrer Entscheidung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Findet der Spieltag im Amateurfußball am Wochenende statt? Da es die Corona-Verordnung erlaube, bleiben die Partien vom Wochenende angesetzt, sagte FVN-Pressesprecher Thomas Palapies-Ziehn bereits am Mittwoch unserer Redaktion. Am Donnerstagabend erklärten dann der Mittelrhein- und Westfalenverband, dass die Ligen unter Wahrung der 2G-Regel weitergehen. Jetzt steht fest: Auch beim FVN läuft der Spielbetrieb in Meisterschaft und Pokal weiter, das teilte der Verband am Freitag nach intensiven Beratungen und im Austausch mit Vereinen mit. Die 2G-Regel (Zugang für vollständig Geimpfte und Genesene) gilt für die Fußballer und die Zuschauer beim Training und bei Pflichtspielen. Auch die Schiedsrichter fallen unter die 2G-Regel. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag aufgrund der verpflichtenden Testungen im Schulbereich.

Gilt dann ausnahmslos 2G für den Spielbetrieb im Amateurfußball? Laut Verordnung: Nein. Der Landessportbund (LSB) NRW hatte aufgrund von „Interpretationsspielräumen“ in den Formulierungen bei der Landesregierung um Aufklärung gebeten – und damit Dynamik in die Angelegenheit gebracht. Dabei erhielt der LSB als Rückmeldung, dass die Verordnung deutlich weitreichendere Ausnahmen von der 2G-Regel zulässt, als zunächst angenommen wurde.

Demnach ist es für Nicht-Immunisierte möglich, sich in „allen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören“, mit einem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) freizutesten. Das beinhaltet auch alle regionalen Verbände, die einem Bundesverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) angehören, beispielsweise auch den FVN und den FVM, deren Dachverband der Deutsche Fußball-Bund ist. „Das heißt, die Regel ist anwendbar bis in die Kreisklasse“, sagt Christoph Niessen, Vorstandsvorsitzender des LSB, auf Nachfrage.

Der Fußballverband Niederrhein gab nun in seiner Ankündigung am Freitag bekannt, dass für nichtimmunisierte Spieler und Schiedsrichter, die also nicht vollständig geimpft oder genesen sind, eine Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb mit negativem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) möglich sei.

Im Gespräch mit unserer Redaktion ordnete LSB-Vorsitzender Niessen allerdings ein: „De facto macht es keinen Unterschied zwischen 2G und der Möglichkeit, sich mit einem PCR-Test freizutesten. PCR-Tests werden keine breitflächige Anwendung finden. Daher läuft es darauf hinaus, dass diese Gruppe vom Sportbetrieb ausgeschlossen wird.“ Zur Erinnerung: PCR-Tests sind kostenpflichtig, in der Regel ab 60 Euro aufwärts.

Was ist mit den Übungsleitern und Vereinsangestellten? Für Übungsleiter, Trainer und Betreuer gilt keine 2G-Regel – aus dem einfachen Grund, da sie als Beschäftigte gelten, auch wenn sie ehrenamtlich tätig sind. Und für diese Personengruppe gilt nach der Verordnung die 3G-Regel. Bedeutet: Soweit keine Immunisierung vorliegt, ist ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) in der Theorie ausreichend. Außerdem müssen diese Personen eine medizinische Maske tragen.

Wer kontrolliert die neuen Regelungen auf den Sportanlagen? Für die Kontrolle ist der Heimverein verantwortlich. Der Fußballverband Niederrhein empfiehlt für die Spiele, dass sich beide Vereine so gut wie möglich unterstützen und vorgefertigte Listen ihrer Spieler sowie ihres Funktionsteams bereithalten, aus denen die Einhaltung der neuen Regelgungen hervorgeht. Bei der Kontrolle sind stichprobenhaft Abgleiche der Nachweise mit einem Personalausweis vorzunehmen.

 Christian Roeskens, Trainer des SV Rindern, ist für eine vorzeitige Winterpause.

Christian Roeskens, Trainer des SV Rindern, ist für eine vorzeitige Winterpause.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Welche Besonderheiten gibt es im Jugendfußball? Der Verbandsjugendausschuss hat entschieden, dass der Pflichtspielbetrieb auf FVN-Ebene für die Altersklassen Bambini bis C-Jugend fortgesetzt wird. Auch bei den A- und B-Junioren geht es wettkampfmäßig weiter. Allerdings können Vereine aufgrund der neuen Verordnungslage in NRW und mit Blick auf den Impfstatus ihrer Spieler nach Rücksprache mit der spielleitenden Stelle die bis Jahresende noch anstehenden Pflichtbegegnungen in den Februar verlegen lassen.

(seka/dbr/bs)
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