Kreis Mettmann Falsches Kennzeichen kann teuer werden

Kreis Mettmann · Jedes Jahr zum 1. März muss die Versicherungspflicht für Kleinkrafträder erneuert werden. Das Kennzeichen gilt als Nachweis. Die Kreispolizei trifft bei Kontrollen immer wieder auf „vergessliche“ Fahrer. Das kann üble Folgen haben.

 Seit dem 1. März ist das grüne Versicherungskennzeichen Pflicht.

Seit dem 1. März ist das grüne Versicherungskennzeichen Pflicht.

Foto: dpa-tmn/Andreas Arnold

() Grün statt Blau heißt es für die Halter von Mopeds, Rollern und Kleinkrafträdern seit dem 1. März. Seit diesem Tag läuft ein neues Versicherungsjahr. Halter hätten also noch im Februar bei ihrer Versicherung den Versicherungsschutz verlängern und ein neues Kennzeichen beantragen müssen. Nicht jeder Verkehrsteilnehmer war so pflichtbewusst, dabei drohen harte Konsequenzen.

Wie die beiden für den Kreis Mettmann zuständigen Verkehrskommissariate der Kreispolizeibehörde Mettmann berichten, wurden seit dem 1. März bereits mehr als 50 Fahrzeugführer von Motorrollern, Mopeds, Pedelecs und E-Scootern angetroffen, die noch ein blaues Versicherungskennzeichen an ihrem Fahrzeug angebracht hatten.

Die Polizei stellt klar: Wer nach dem Stichtag weiterhin mit dem blauen, statt dem grünen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören übrigens auch Feldwege und andere öffentlich zugänglichen Orte wie Parkplätze oder Tankstellen) unterwegs ist, muss nicht nur mit einem Verwarnungsgeld für den Kennzeichenverstoß rechnen. Wenn gleichzeitig auch kein Versicherungsschutz besteht, kann es richtig teuer werden.

„Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) legt fest, dass es strafbar ist, ein Fahrzeug ohne Versicherung in Betrieb zu nehmen“, so die Polizei. Die Strafe kann empfindlich werden: „Beim Fahren ohne Versicherungsschutz wird kein Bußgeld fällig. Stattdessen kommt es zu einem Strafverfahren, an dessen Ende sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, in der Regel auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei stehen können.“ Bestehe der Verdacht einer vorsätzlichen Tat, ergebe sich für die Polizei sogar die Möglichkeit, das kontrollierte Fahrzeug sicherzustellen.

„Gerade für junge Fahranfänger können sich aus einer solchen Straftat Konsequenzen mit weitreichenden, zuvor oft unbedachten Folgen ergeben“, mahnen die Ordnungshüter. Wenn sich durch eine solche Tat zu viele Punkte in Flensburg addieren, muss der Beschuldigte nicht nur mit einem Fahrverbot rechnen, sondern auch erst einmal Abstand vom Führerschein – selbst anderer Fahrklassen – nehmen. Wer eine solche Straftat begeht, der muss damit rechnen, dass er keine Zulassung zu einer möglicherweise bald geplanten Führerscheinprüfung erhält.

Der Eintrag einer solchen Straftat ins persönliche Führungszeugnis kann für einige junge Leute zum Hindernis werden, wenn das Dokument beispielsweise für das Ergreifen eines Berufs vorgelegt werden muss. Dann steht es dem Arbeitgeber zu, die geprüfte Einstellung unter Hinweis auf dieses Delikt zu verweigern. Für Personen des öffentlichen Dienstes zieht ein solches Handeln sogar disziplinarische Konsequenzen nach sich.

Fahrzeughalter sind also gut beraten, zügig ihre Versicherung zu kontaktieren. Das Kennzeichen könne bei manchen Versicherungen mittlerweile auch schon online beantragt werden, so die Polizei.

Neu seit einem Jahr ist eine Klebefolie, die das Blechkennzeichen ersetzt. Bei den neuen Folienkennzeichen wird eine Trägerplatte aus Kunststoff für mehrere Jahre verwendet, nur die oberste dünne Plastikschicht wird gewechselt. Diese Folien haben ein eingearbeitetes Hologramm und sind damit fälschungssicher. Für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge gibt es schon seit ihrer Zulassung im Jahr 2019 ausschließlich Folienkennzeichen.

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