Hückeswagener Versicherungsexperte gibt Tipps Für Mofas & Co. gilt hinten ab 1. März grün statt blau

Hückeswagen · Ende Februar wird wieder heftig in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab dem 1. März ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder grün statt bisher blau.

Ab dem 1. März sind die Kennzeichen für Mofa, Moped & Co. grün statt wie bisher blau.

Ab dem 1. März sind die Kennzeichen für Mofa, Moped & Co. grün statt wie bisher blau.

Foto: Joachimsmeier

Ende Februar wird wieder heftig in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab dem 1. März ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder grün statt bisher blau. „Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar“, warnt der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum ist ein Versicherungsschild verpflichtend. Das gilt für Mofas und Leichtmofas, Mopeds oder auch Kleinkrafträder und sogar für Krankenrollstühle, wenn sie schneller sind als sechs km/h.

Ein neues Schild bzw. eine neue Haftpflichtversicherung ist ein Jahr gültig und für etwa 50 bis 130 Euro bei den Versicherungskaufleuten zu haben. Der Haftpflichtschutz für Zweiräder leistet bei finanziellen Ansprüchen von Geschädigten nach einem Unfall Schadensersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug oder als Diebstahlschutz müsste zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Für die sogenannten S-Pedelecs – nicht zu verwechseln mit den E‑Bikes –, die rein elektrisch ohne Muskelkraft mit Tretunterstützung bis maximal 45 km/h schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ein neues Versicherungskennzeichen notwendig. „Wird ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz mit Mofa-Kennzeichen gefahren, kostet die Versicherung einen Freizeitspaß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr“, sagt Huhn.

Auch die als Elektrokleinstfahrzeuge zugelassenen E-Scooter benötigen einen Versicherungsnachweis. Aber anders als bei Mofas wird kein Blechschild am Heck des E-Scooters angeschraubt, sondern der Versicherungsnachweis in Form eines Stickers gut sichtbar hinten aufgeklebt. Eine weitere Besonderheit von E-Scootern ist, dass sie bereits ab dem 14. Lebensjahr von Jugendlichen ohne Führerschein und Helm gefahren werden dürfen.

„Bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert“, versichert Huhn. Frisierte Fahrzeuge blieben dennoch illegal. „Daher zahlt die Haftpflichtversicherung nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Unfallopfers, holt sich aber später das Geld vom Schädiger zurück. Daher lohnt sich Frisieren nicht.“

(büba)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort